Prisma

Aufgepasst bei Arzneimittelwerbung

Die Werbung für Arzneimittel ist ein heikles Terrain. Was griffig klingt und deswegen werbewirksam ist, ist meist am Rande des Erlaubten oder sogar jenseits dessen. Nach welchen Rechtsvorschriften muss sich die Arzneimittelwerbung richten, und wie sind diese im Licht der Praxis zu interpretieren?

Gemeinsam mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) hat der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) eine handliche Broschüre herausgegeben. Sie enthält im Anhang auch eine Kurzdarstellung des Wettbewerbsverfahrens sowie die relevanten Gesetzestexte. Die Broschüre, die von den Rechtsanwälten/innen Simone Gawrich, Ruth Ziller und Manfred Parteina erarbeitet wurde, ist zum Preis von 39,50 DM zzgl. Versandkosten erhältlich beim Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH, Ubierstraße 71-73, 53173 Bonn, Tel.: 0228-957450. hb

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.