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Biotechnologie-Patente: VFA begrüßt Entscheidung

BONN (im). Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hat die Übernahme der EG-Richtlinie zum Patentschutz biotechnologischer Erfindungen durch das Europäische Patentamt ab dem 1. September 1999 begrüßt.

Damit werde der therapeutische Fortschritt für Patienten, die Rechtssicherheit aller Beteiligten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Verhältnis zu den USA und Japan nachhaltig unterstützt, erklärte die VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer in Bonn. Nun müsse die Richtlinie spätestens bis Mitte nächsten Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden, forderte sie.

Die 1998 von Ministerrat und Europäischem Parlament verabschiedete Richtlinie harmonisiert auf europäischer Ebene das unterschiedliche nationale Recht zur Patentierung biotechnologischer Erfindungen. Sie ist nach Worten von Yzer eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Arzneimittel. Bio- und Gentechnik schaffe Chancen, wo Medizin und Pharmazie bislang an ihre Grenzen stießen.

Ethische Aspekte biotechnologischer Erfindungen seien berücksichtigt worden. So seien beispielsweise Methoden zur Klonierung menschlicher Lebewesen, Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der menschlichen Keimbahn oder die bloße Entdekkung der Struktur oder Teilstruktur eines Gens von der Patentierung ausdrücklich ausgeschlossen.

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