Rechtsprechung aktuell

Verbot des Arzneimittelversandes: Versendung von Arzneimitteln im begründeten E

Am 11. September 1998 ist das 8. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten, durch welches u. a. das Verbot des Arzneimittelversandes in § 43 Arzneimittelgesetz (AMG) eingeführt wurde. Die Tinte des Gesetzgebers war noch nicht trocken, als seitens einiger Aufsichtsbehörden die ersten Überwachungsmaßnahmen eingeleitet und Apotheker auf die angebliche Unzulässigkeit einer Versendung von Arzneimitteln aus der Apotheke hingewiesen wurden.

Den vollständigen Artikel können Sie in der Printausgabe der DAZ auf S. 87f lesen.

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