Pharmazeutisches Recht

GKV Berechnungen

Bekanntmachung über die auf der Grundlage der vorläufigen Jahresrechnungsergebnisse 1998 festzustellenden durchschnittlichen Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied 1998 nach Artikel18 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes (GKV-SolG)


Vom 3.März 1999 (aus BAnz. Nr.44 vom 5.März 1999, Seite3251)
Das Bundesministerium für Gesundheit gibt gemäß Artikel18 GKV-SolG bekannt:
Auf der Grundlage der vorläufigen Jahresrechnungsergebnisse 1998 betrugen die durchschnittlichen Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung im Kalenderjahr 1998
im gesamten Bundesgebiet +1,39%
im Beitrittsgebiet -0,48%
und im übrigen Bundesgebiet +1,73%.
Bonn, den 3. März 1999
228 - 44 802/48 128
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Dr. Joachim Müller

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