Prisma

Hornhaut-Transplantation

Die Verpflanzung der menschlichen Hornhaut ist die häufigste, erfolgreichste, preisgünstigste, vermutlich aber auch unbekannteste Transplantation. Damit sich letzteres ändert, ist eine breitere Aufklärung der Bevölkerung notwendig.

Mit rund 2500 Übertragungen im Jahr übertrifft die Hornhauttransplantation in Deutschland die Zahl der Transplantationen der Niere (2300 in 1997), der Leber (713), des Herzens (550), der Bauchspeicheldrüse (190) sowie der Lunge (137). Trotzdem wird damit der jährliche Bedarf von etwa 6000 Spenden nicht einmal zur Hälfte gedeckt.

Mehr Aufklärung der Bevölkerung über die Besonderheiten der Hornhautspende dürfte nach Auffassung von Professor Christian Hartmann, Direktor der Augenklinik der Berliner Charite, dazu führen, diesen Mangel in Deutschland zu beheben. Denn, so Hartmann, zwei Drittel der Angehörigen von Verstorbenen geben ihre Zustimmung zur Hornhautspende, wenn sie denn gefragt werden. Tatsächlich bitten Krankenhausärzte aber zu selten darum.

Zur Zeit stammen zwei Drittel der zur Verfügung gestellten Hornhäute von hirntoten Unfallopfern auf Intensivstationen. An der Hornhautspende können sich aber auch Personen beteiligen, die "ganz normal" gestorben sind. Denn anders als bei der Spende von großen Organen, ist die Entnahme der Hornhaut nicht eilig. Damit kann bis zu 24 Stunden nach dem Tod gewartet werden. Die Entscheidung dazu wird den Angehörigen oft auch deshalb leichter fallen, weil eine Diskussion um den sogenannten Hirntod auf Allgemeinstationen gar nicht erst aufkommt.

Als Spender kommt ohne Altersbeschränkung jeder Tote in Frage, sofern seine Hornhaut gesund, also glatt, glänzend und transparent ist. Aber nicht nur die Entnahme kann warten, auch die Implantation der Spende kann bis zu vier Wochen aufgeschoben werden, wenn die Hornhaut zwischenzeitlich in einem Speziallabor, einer sogenannten Hornhautbank, aufbewahrt wird. Solche Banken bestehen zur Zeit sowohl an der Charite als auch an etwa einem halben Dutzend anderer Kliniken in Deutschland. Der Umgang mit der Hornhaut ist durch das Transplantations- aber auch durch das Arzneimittelgesetz geregelt. s.sch

Quelle: Pressemitteilung von der medizinischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin

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