Kommentar

Wenn Löschwasser budgetiert wird

Der Vergleich des Arzneimittelbudgets mit einer Budgetierung von Löschwasser für die Feuerwehr, der vor einigen Wochen in Ärztekreisen aufkam, beschreibt die Probleme, die Ärzte mit der Budgetierung haben, deutlich. Wenn das Haus brennt und Wasser zum Löschen des Brandes benötigt wird, braucht man Wasser bis das Feuer erloschen ist. Mit einer Rationierung des Wassers ist hier nichts getan. Zur Heilung von Krankheiten muss der Arzt ein wirksames Arzneimittel verschreiben können, bis die Heilung oder zumindest Linderung der Krankheit eingetreten ist.

Auch hier kommt man mit einer Budgetierung nicht weiter. Selbst bei gutem Willen zur Einhaltung eines Budgets: Die Ärzte können es eigentlich gar nicht einhalten, da sie zum Zeitpunkt der Verordnung nie wissen, ob sie das Budget schon ausgeschöpft haben oder ob noch Spielraum ist. Ein Unding.

Vor diesem Hintergrund hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihr Notprogramm entwickelt, das die Ärzte vor einem Überschreiten des Budgets bewahren soll durch - zugegeben - drastische Maßnahmen: konsequente Umstellung vom Original auf ein preisgünstiges Generikum, Warteliste für nicht zwingend notwendige Arznei- und Heilmittel, Verschiebung der Weiterentwicklung bestehender Wirkprinzipien auf die Zeit nach der Budgetbeseitigung - so die wichtigsten Punkte des Notprogramms.

Klar, dass diese Programmpunkte der Gesundheitsministerin einer rotgrünen Regierung nicht gefallen können ebenso wenig wie den Krankenkassen. Beide kommen hier in Erklärungsnöte gegenüber den Patienten. Die KBV entlarvt die "doppelzüngige" Argumentation der Kassen: Einerseits wollten die Kassen die Ärzte für alle nicht zwingend notwendigen Verordnungen zur Kasse bitten, auf der anderen Seite bezeichneten die Kassen die mit dem Notprogramm angekündigten Beschränkungen auf das zwingend Notwendige als "Rechtsbruch".

Damit nicht genug des Streits. Andrea Fischer persönlich drohte den Kassenärzten mit Zwangsmaßnahmen vorzugehen und notfalls das Notprogramm zu verbieten. Ich kann mich da der Bayerischen Gesundheitsministerin Barbara Stamm (CSU) anschließen, die diese Drohung Fischers gegen die Kassenärzte als "Bankrotterklärung" der rotgrünen Gesundheitspolitik kritisierte. Der medizinische Bedarf kann nicht durch gesetzliche Budgets gesteuert werden. Recht hat sie.

Frau Fischer sollte eigentlich als Volkswirtschaftlerin mal erklären, wie man ein Budget einhalten kann, das unter dem Bedarf liegt. Dass sie dafür das goldene Feuerwehrabzeichen für sparsamen Löschwassereinsatz bekommt, ist kaum zu erwarten.

Peter Ditzel

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