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Gesundheitspolitik: FDP: Optimale Gesundheitsversorgung hat ihren Preis

BONN (daz). In unserer gesundheitspolitischen Reihe bitten wir Gesundheitsexperten der einzelnen Bundestagsfraktionen um Statements, wie sie sich das künftige Gesundheitswesen vorstellen. Nach den Ausführungen von Klaus Kirschner (SPD) und Marina Steindor (Bündnis 90/Die Grünen) meldet sich in dieser Ausgabe Dr. Dieter Thomae (FDP), Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages, zu Wort. Er setzt sich dafür ein, den Weg, der mit der 3. Stufe der Gesundheitsreform begonnen wurde, konsequent fortzusetzen. Im Arzneimittelbereich spricht er sich deutlich gegen Positivlisten, Fremd- und Mehrbesitz sowie gegen Versandhandel aus.

Aktuelle Reformvorhaben Die Koalition hat mit dem 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz die Reformteile in Kraft setzen können, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurften, weil eine vernünftige Reform mit den SPD-regierten Bundesländern - das hat das Scheitern der Vorläufer "GKV-Weiterentwicklungsgesetz" und "Krankenhaus-Neuordnungsgesetz" ganz deutlich gemacht - nicht möglich war. Auf einige strukturelle Änderungen, die aus liberaler Sicht wichtig gewesen wären, mußte deshalb verzichtet werden. Sie sind jedoch nach wie vor aktuell:
• Eine bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung u.a. durch die Förderung von Praxiskliniken und Belegarztsystem,
• Effizienzsteigerungen im Krankenhausbereich durch einen Übergang zur monistischen Finanzierung, eine Verbesserung der Krankenhausbedarfsplanung sowie eine Optimierung des Preissystems,
• eine Belebung des Wettbewerbs durch weitestmögliche Beseitigung der gesetzlichen Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen, einheitlich und gemeinsam zu agieren.

Versicherungsschutz muß bezahlbar bleiben Darüber hinaus muß der Umsteuerungsprozeß, der mit der letzten Gesundheitsreform begonnen worden ist, konsequent fortgesetzt werden. Im Blickpunkt steht dabei die Frage, wie auch zukünftig angesicht der Zunahme des Anteils älterer Menschen mit Mehrfacherkrankungen, der rasanten Entwicklung des medizinischen Fortschritts sowie zurückgehender Krankenkasseneinnahmen aufgrund einer sinkenden Lohnquote, eine gute medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich und unbürokratisch gewährleistet werden kann. Der Staat muß die Rahmenbedingungen so setzen, daß jeder die Möglichkeit hat, einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu erhalten und auf ein sowohl in Menge als auch Qualität ausreichendes Angebot an Gesundheitsstrukturen und -leistungen zurückgreifen kann. Mit den Rezepten von vorgestern, wie sie von SPD und Grünen vorgeschlagen werden, ist das nicht zu leisten. In früheren Ausgaben dieser Zeitung war zu lesen, wie sich die Gesundheitspolitiker dieser beiden Parteien eine Lösung der anstehenden finanziellen und strukturellen Schwierigkeiten vorstellen.

Oppositionsvorschläge führen nur zu größeren Belastungen Ein Globalbudget wird vorgeschlagen, das gegenüber dem heutigen Niveau abgesenkt werden soll, um damit die Zuzahlung abzuschaffen. Aus diesem abgesenkten Budget sollen darüber hinaus zusätzliche Ausgaben finanziert werden, z.B. der Zahnersatz für Kinder und Jugendliche sowie diverse Präventionsmaßnahmen. Das bedeutet, daß für die Kernbereiche der medizinischen Behandlung noch weniger Geld zur Verfügung steht. Das will man durch eine Positivliste abmildern, die angeblich zu Einsparungen führen würde. Dafür, daß solche Marktbeschneidungen kostendämpfend wirken, gibt es jedoch keinen Beweis. Wird die Auswahl kleiner, werden nicht weniger Medikamente eingenommen, sondern andere Medikamente, die vielfach teurer sind als die Arzneimittel, die man herausgenommen hat. Solche dirigistischen Marktzugangsbeschränkungen reduzieren den Wettbewerb. Die Intensität des Wettbewerbs aber hat maßgeblichen Einfluß auf die Höhe der Preise. Deshalb fordert die SPD auch weitere Markteingriffe, nämlich direkte Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelindustrie. Mehr Geld will die Opposition durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung pumpen. Der Höchstbeitrag läge dann bei 1140,- DM gegenüber heute 870,- DM und das nicht etwa für verbesserte Leistungen, sondern für eine gleichbleibende Versorgung im Krankheitsfall. Das würde nicht nur die Arbeitnehmer, sondern über den Arbeitgeberbeitrag auch die Arbeitgeber belasten.

Mehr Wettbewerb und Flexibilität Die F.D.P. setzt sich statt dessen dafür ein, den Weg, der mit der 3. Stufe der Gesundheitsreform begonnen worden ist, konsequent fortzusetzen. Das bedeutet Abschied von dirigistischer Kostendämpfung und Gängelung, Budgetierungen, staatlich verordneten Preisabsenkungen und Listenmedizin. Wettbewerb, Wahlmöglichkeiten für die Versicherten, Flexibilität im Vertragsgeschehen sowie Transparenz sind unabdingbare Elemente aus modernen Gesundheitswesen. Wer will, daß auch in Zukunft eine solidarische Absicherung im Krankheitsfall für diejenigen garantiert wird, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, der muß dafür sorgen, daß das System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überstrapaziert wird. Solidarität trägt nur solange, wie der einzelne nicht den Eindruck hat, er würde überfordert oder ihm würden durch gesetzliche Zwangsabgaben unangemessene finanzielle Lasten zugemutet.

Arbeitgeberbeitrag auszahlen Eine optimale Gesundheitsversorgung hat ihren Preis. Medizinischer Fortschritt ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wer will, daß für ihn Hochtechnologiemedizin zur Verfügung steht, wenn er sie braucht, ohne daß er befürchten muß, sie nicht bezahlen zu können, der muß auch bereit sein, da, wo er es finanziell schultern kann, einen höheren Anteil selbst zu übernehmen. Wie man das gestaltet, ist letztendlich gemessen an diesem Ziel egal. Wir müssen darüber hinaus dazu beitragen, daß die Lohnkosten die Wettbewerbsfähigkeit der bundesdeutschen Wirtschaft nicht beeinträchtigen, denn nur auf diese Art und Weise schaffen wir die Arbeitsplätze, die dringend benötigt werden, auch um die sozialen Sicherungssysteme finanzierbar zu halten. Die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrages bzw. als erster Schritt die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf heutigem Niveau wären Maßnahmen, die dem Rechnung tragen.

Kein Handlungsbedarf im Arzneimittelbereich Im Arzneimittelbereich sehen wir zur Zeit keinen akuten Handlungsbedarf. Die F.D.P. hält daran fest, daß Positivlisten und Reimporte nicht geeignet sind, die anstehenden Probleme zu lösen. Auf EU-Ebene ist man mittlerweile so weit, festzustellen, daß Reimporte mit Marktwirtschaft nichts zu tun haben, solange die Länder, aus denen die Arzneimittel stammen, staatlich regulierte Preissysteme haben. Im Arzneimittelbereich kommt es entscheidend auf die Qualität an. Wir dürfen es nicht riskieren, daß Patienten suboptimal betreut werden. Der Mehrfachbesitz von Apotheken bleibt aus diesem Grund für uns Liberale ebenso unvorstellbar wie der Vertrieb über Versandapotheken.

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