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VAP: Zweifelhafte Aut-idem-Regelung in Niedersachsen

Der Verband aktiver Pharmaunternehmen (VAP) hat die niedersächsischen Ärzte aufgefordert, ihre Therapiehoheit und die Überwachung der Patientencompliance nicht aufzugeben und die Kontrolle über das Arzneimittelbudget in eigenen Händen zu behalten.

In Niedersachsen ist bekanntlich eine Ergänzungsvereinbarung zum Arznei-Liefervertrag zwischen dem dortigen Landesapothekerverband und den gesetzlichen Krankenkassen unterzeichnet worden. Nach dieser Vereinbarung dürften die Apotheker die Auswahl der Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und ein "preisgünstiges" Arzneimittel auswählen, wenn der Arzt ein Fertigarzneimittel verordnet und zusätzlich das Aut-idem-Feld auf dem Rezept ankreuzt oder ein Fertigarzneimittel unter der Wirkstoffbezeichnung rezeptiert.
Der VAP, der unter anderem die Interessen der Generikahersteller in Deutschland vertritt, hält diese Möglichkeiten aus medizinischen und kostenmäßigen Gründen für "fachlichen Unfug". Der VAP weist darauf hin, daß die Ärzte mit einer großen Auswahl an qualitativ hochwertigen und preiswerten Generika sehr wirksame Möglichkeiten in der Hand haben, um eine effiziente und gleichzeitig wirtschaftliche Therapie zu betreiben. Die Therapieverantwortung liegt aber nach Auffassung der VAP ausschließlich in der Hand des behandelnden Arztes. Eine Substitution durch den Apotheker ohne ausdrückliche Gestaltung durch den Arzt sei nach dem Arzneimittelrecht deshalb auch ein klarer Gesetzesverstoß.
Letztlich würde sich nach Auffassung des VAP der verordnende Arzt durch die Aut-idem-Kennzeichnung oder eine Wirkstoffverordnung keinen einzigen Vorteil einhandeln, sondern nur eine Vielzahl von Problemen. Der VAP betonte, daß die Niedersachsen-Vereinbarung zwischen Apothekern und Krankenkassen keinesfalls weitere Einsparpotentiale durch vermehrte Verordnung von Generika forciere, sondern daß dadurch im Gegenteil das Interesse der Ärzte an einer wirtschaftlichen Arzneimittelverordnung erlahmen könne.
Die Ärzte hätten durch die Verordnung von Generika im Jahre 1996 insgesamt 3Mrd. DM für die gesetzlichen Krankenkassen eingespart. Wenn nun die Apotheker in Niedersachsen durch den Arznei-Liefervertrag ausschließlich in die Lage versetzt werden sollen, zu besseren Einkaufskonditionen zu kommen, so würde in der Apotheke das qualitativ hochwertige Arzneimittelsortiment verknappt und gleichzeitig kein einziger Pfennig zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung eingespart.


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