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Richtgrößen: Die bayerische Lösung
Die Richtgrößentabelle der noch druckfrischen bayerischen Vereinbarung setzt auf dem Budget von 1996 auf. In verschiedenen Punkten konnte die Bundesempfehlung aufgrund der insuffizienten Datenlage noch nicht voll zum Tragen gebracht werden, so zum Beispiel in bezug auf die Berücksichtigung verschiedener Altersklassen. Darüber hinaus beinhaltet sie auch die Arzneimittel nach der Anlage 2 der Bundesempfehlung. Diese könnten prinzipiell von der Errechnung der Richtgrößen ausgenommen werden, weil bei ihnen keine Veranlassung zu einer unwirtschaftlichen Verordnung besteht.
Erste Prüfungen nicht vor Herbst 1999
Die bayerischen Krankenkassenverbände rechnen schon heute mit Überschreitungen der vereinbarten Werte, wenn auch die Stunde der Wahrheit erst im Herbst des kommenden Jahres ansteht: Ein halbes Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres soll die Gesamtbilanz für 1998 vorliegen, so schilderte Schulte das weitere Prozedere. Im dritten Quartal 1998 soll ermittelt werden, welche Ärzte geprüft werden sollten. Diese sollen dann Anfang Oktober benachrichtigt werden. Der bayerische BKK-Vorstandsvorsitzende glaubt, daß ca. 20% der Ärzte, das sind in Bayern immerhin rund 3800 Mediziner, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf Basis der Richtgrößen einbezogen werden. Bei mehr als 25% Überschreitung kommt es zu einer Umkehr der Beweislast, das heißt, der Arzt muß versuchen, die Überschreitung durch Praxisbesonderheiten zu begründen. Der Umfang des Regreßbetrages soll sich schließlich aus der Differenz zwischen dem Überschreitungsbetrag minus begründbaren Praxisbesonderheiten und dem Arztgruppendurchschnitt als dem 100%-Wert ergeben. Was im Einzelfall als Praxisbesonderheit geltend gemacht werden kann, ist für die Bayern allerdings bislang nicht klar, so daß die Ärzte in diesem Punkt vorher keine Planungssicherheit haben.
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