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Lebensmittel: Welche Zusatzstoffe sind erlaubt?

Wenn Laien die jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlichte ≥Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe„ lesen würden – der Appetit würde dem einen oder andern vergehen. Die Liste derjenigen Stoffe, die unseren Lebensmitteln für die Bearbeitung und für technologische Zwecke zugesetzt werden dürfen, liest sich wie das Bestellformular für eine gut sortierte Chemikalienhandlung. Damit sei natürlich nicht gesagt, daß diese Stoffe gefährlich sind. Ein Fazit drängt sich dem Verbraucher aus dieser Verordnung und der Liste der möglichen und erlaubten Zusatzstoffe allerdings auf: Immer weniger Lebensmittel scheinen noch so zu sein, wie sie von Natur aus sind. Wer sich für die Zusatzstoffverordnung für Lebensmittel interessiert, kann die Ausgabe Nr. 8 des Bundesgesetzblattes vom 5. Februar 1998 zum Preis von 16,80 DM zuzüglich 2,- DM Versandkosten beziehen über die Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 1320, 53003 Bonn.

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