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Mehrwertsteuererhöhung: Krankenkassen zeigen Flexibilität

Mehrwertsteuererhöhung bei Festbeträgen: Krankenkassen zeigen Flexibilität{te}BONN (bah). Zur Entscheidung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung vom 9.Februar, bei 205 von insgesamt 440 Festbetragsgruppen für Arzneimittel die zum 1. April 1998 geplante Mehrwertsteueranhebung um einen Prozentpunkt an die Festbeträge weiterzugeben, erklärte der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) in Bonn: Mit der Vorgehensweise, auf die sich die GKV-Spitzenverbände verständigt haben, zeigen die Krankenkassen im Hinblick auf die Mehrwertsteuererhöhung bei den Arzneimittel-Festbeträgen erstmals gegenüber vergleichbaren früheren Entscheidungen Flexibilität. Die Entscheidung geht bei 205 der 440 Festbetragsgruppen erfreulicherweise nicht zu Lasten der Arzneimittelhersteller. Dabei berücksichtigt sie die Argumentation des BAH in bedeutenden Teilen des Festbetragsmarktes. Die Differenzierung zwischen den Festbetragsgruppen ist allerdings ökonomisch bedenklich. Denn der Beschluß der Krankenkassen läuft faktisch darauf hinaus, Festbetragsgruppen mit einem relativ hohen Preisniveau zu ≥belohnen„, indem man ihnen eine Überwälzung der Mehrwertsteuer im Festbetragsniveau zubilligt, während die Festbetragsgruppen mit einem niedrigen Preisniveau ≥bestraft„ werden, indem man ihnen eine weitere reale Absenkung des Festbetragsniveaus auferlegt.

Eine Weitergabe der Mehrwertsteuererhöhung in den Festbeträgen, d.h. eine entsprechende Anpassung des Festbetragsniveaus, erfolgt in denjenigen Festbetragsgruppen, in denen eine Preiserhöhung dazu führen würde, daß die Arzneimittel preislich über dem Festbetrag lägen und somit medizinisch notwendige Verordnungsalternativen eingeschränkt würden. In den übrigen Gruppen, wo die Arzneimittelpreise auch nach der Mehrwertsteuererhöhung unter dem jetzigen Festbetrag liegen, halten die Krankenkassen eine Weitergabe der Mehrwertsteuer für nicht notwendig.

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