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Arzneimittelpreisverordnung: Bundesrat vertagt Entscheidung - Zusatzinfos verlan

BONN (im). Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung steht entgegen früherer Planungen nicht auf der Tagesordnung des Bundesratsplenum am 6. Februar, die Entscheidung darüber wurde vertagt. Der zuständige Ausschuß der Länderkammer hatte zuvor das Fehlen gesicherter Zahlen über die Kompensation moniert und den Bundeswirtschaftsminister um die entsprechenden Informationen gebeten.

Wie berichtet hat das Bundeswirtschaftsministerium, das für die Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV) zuständig ist, eine Verordnung zur Lösung des Problems hochpreisiger Arzneimittel vorgelegt, abgestimmt mit den Organisationen der Apotheker, des Großhandels sowie der gesetzlichen Krankenkassen. Ab einem Apothekeneinkaufspreis von rund 1064 DM soll der Festzuschlag von bisher 30 Prozent auf rund acht Prozent (8,263 Prozent) begrenzt werden zuzüglich eines fixierten Aufschlags (231,25 DM). Zur Kompensation der Einkommenseinbußen der Apotheker sind verdoppelte Rezepturarbeitspreise sowie höhere Notdienstgebühren vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium bezifferte in seiner Vorlage die Einnahmeverluste der Apotheker durch die gekappten Festzuschläge auf rund 66 Millionen Mark nach Berechnungen des Apothekendachverbands ABDA, nach Berechnungen der Krankenkassen unter Berücksichtigung der privaten auf rund 60 Millionen Mark. Die Erhöhung der seit 1980 unveränderten Rezepturzuschläge und Notdienstgebühren belaste die Krankenkassen mit rund 50 Millionen Mark, so der Entwurf des Wirtschaftsministeriums. Da für die Versicherten rund 40 Millionen Mark zusätzliche Kosten entstehen, resultierten Einkommensverbesserungen für die Apotheken in Höhe von 90 Millionen Mark. Davon verblieben nach Abzug der 66 Millionen - Einkommensverlust wegen der Streckung bei den teuren Medikamenten - letztlich 24 Millionen Mark in den Apotheken. Im Verordnungsentwurf des Ministeriums wird jedoch ausdrücklich auf die längerfristigen Einsparungen der Kassen durch die Absenkung der Endverkaufspreise im hochpreisigen Segment hingewiesen. Den Vertretern der Länder im Wirtschaftsausschuß war die Datenlage zu ungenau. Da es sich bei den Arzneipreisen um "administrierte Preise" handele, müsse Klarheit über die Berechnung der Kompensation bestehen. Aus diesem Grund vertagte dieser Ausschuß auf Antrag von Niedersachsen die Beratungen zur Änderung der AMpreisV. Sobald die Informationen des Bundeswirtschaftsministers dazu vorlägen, komme das Thema wieder auf die Tagesordnung, hieß es auf Anfrage der DAZ.

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