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Verbraucherschutzinstitut: Beta-Carotin-haltige Präparate - nichts für Raucher

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in Berlin empfiehlt in seinem jüngsten Pressedienst Rauchern, auf Beta-Carotin-haltige Präparate zu verzichten, da die Häufigkeit von Lungenkrebs nach Einnahme solcher Präparate bei Rauchern Untersuchungen zufolge erhöht war.

Viele Raucher sind sich des schädlichen Einflusses des Rauchens bewußt und versuchen, ihr gesundheitliches Risiko durch die Zufuhr von Vitaminpräparaten zu mindern, denen eine Schutzfunktion zugeschrieben wird. Für Provitamin A bzw. Beta-Carotin haben wissenschaftliche Untersuchungen diese Erwartung nicht bestätigt. Bei Rauchern, die definierte Dosen von Beta-Carotin über längere Zeit erhielten, war die Häufigkeit von Lungenkrebs und Todesfällen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Herzkreislaufsystems sogar erhöht. Das BgVV empfiehlt Rauchern deshalb, auf den Verzehr von Beta-Carotin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln, Vitaminpräparaten und Getränken, die mit Beta-Carotin angereichert sind, zu verzichten. Die hierin enthaltenen Beta-Carotin-Mengen kommen den Dosierungen nahe, die in Verbindung mit dem Rauchen negative Wirkungen provozierten.
Wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung von Beta-Carotin wurden in den vergangenen Jahren unter anderem in Finnland und den USA durchgeführt. Raucher erhielten über mehrere Jahre Beta-Carotin, Beta-Carotin im Gemisch mit anderen Vitaminen oder ein Plazebo. In keiner dieser Untersuchungen hatte Beta-Carotin einen Schutzeffekt. Bei Rauchern traten entgegen der Erwartung sogar die oben genannten Wirkungen auf. Auf diese Zusammenhänge haben auch Wissenschaftler der International Agency for Research on Cancer (IARC) kürzlich in einer Presseerklärung der Weltgesundheitsorganisation hingewiesen.
Ein typisches Beispiel für die derzeit zu beobachtende Tendenz, Lebensmittel mit Beta-Carotin bzw. Provitamin A anzureichern, sind die sogenannten ACE-Getränke, eine Untergruppe der Lebensmittel, die unter dem Begriff "functional foods" angeboten werden. Sie enthalten im Vergleich zu herkömmlichen Getränken hohe Mengen an Provitamin A, Vitamin C und Vitamin E. Der ernährungsphysiologische Sinn dieser Produktgruppe ist, ähnlich wie bei den meisten Nahrungsergänzungsmitteln, gering einzuschätzen. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der Europäischen Union ist gebeten worden, Obergrenzen für den Einsatz von Beta-Carotin bzw. Provitamin A in Lebensmitteln festzulegen, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz auch für derartige Produkte gewährleisten zu können.
Gesundheitlich völlig unbedenklich ist dagegen die Aufnahme von Beta-Carotin aus Obst und Gemüse. Das BgVV spricht sich ausdrücklich dafür aus, den täglichen Vitaminbedarf durch reichlichen Verzehr von Obst und Gemüse zu decken. Ebenfalls unbedenklich ist die Aufnahme kleiner, zur Färbung von Lebensmitteln verwendeter Beta-Carotin-Mengen. Darauf hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der Europäischen Union ausdrücklich hingewiesen.
Raucher sollten diese Empfehlung des BgVV unbedingt beachten und die natürliche Vitaminzufuhr der isolierten Gabe von Beta-Carotin vorziehen, selbst wenn Produkte ausdrücklich für Raucher ausgelobt sind. Der beste Schutz vor den schädlichen Folgen des "blauen Dunstes" ist und bleibt allerdings der Verzicht aufs Rauchen.




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