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Coffeinhaltige Analgetika: Ausschuß lehnt Verschreibungspflicht ab

Bei der turnusmäßigen Wintersitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht am 20. Januar lehnte der Ausschuß die vorgeschlagene Unterstellung von coffeinhaltigen Schmerzmittelkombinationen unter die Verschreibungspflicht ab.

Es bleibt somit bei der bisherigen Regelung, wonach coffein-haltige Analgetika bis zu einer Einzeldosis von 0,5g und bis 10g je Packung für die analgetischen Einzelstoffe nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.
Bei Ibuprofen zur oralen Anwendung wurde eine Ausweitung beschlossen. Somit ist Ibuprofen zukünftig mit 400 mg Einzeldosis und 1200 mg Tagesdosis nicht mehr verschreibungspflichtig. Der Ausschuß sprach sich außerdem dafür aus, die Stoffe Ketoprofen zur cutanen Anwendung, Omoconazol zur cutanen Anwendung bei Antimykotikum und Clazuril zur Anwendung bei Brieftauben aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Loperamid zur Behandlung von Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren wurde nochmals diskutiert. Der Ausschuß bestätigte seine bisherige Bewertung.



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