Prisma

Forschung am Menschen: Unzureichender Schutz in Deutschland!

Auf eine Anfrage zum "Schutz einwilligungsunfähiger Menschen bei Forschungsvorhaben" mußte die Bundesregierung einräumen, daß in Deutschland nur ein unzureichender Schutz durch gesetzliche Regelungen vorhanden ist.

Lediglich Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz regeln die Einbeziehung von Menschen in Versuche zur klinischen Erprobung neuer Medikamente. Für alle anderen Fälle fehlt eine spezialgesicherte Regelung. Die Bundesregierung verweist auf Grundgesetz, Bürgerliches und Strafgesetzbuch sowie auf das ärztliche Berufsrecht. Es gibt in Deutschland kein vertrauenswürdiges Verfahren zur Feststellung der Nicht-Einwilligungsfähigkeit eines Menschen in einen fremdgenützten Versuch. Dies habe "der Arzt im Einzelfall zu prüfen", so die Bundesregierung. Der Forscher selbst darf entscheiden. Als Prüfungsgremien verweist die Bundesregierung auf verschiedene Ethikkommissionen bei Ärztekammern, Universitäten und nach dem Arzneimittelgesetz für die klinischen Arzneimittelversuche zuständigen Ethikkommissionen. Außer bei Letztgenannten gibt es in Deutschland keine staatliche Rechtsaufsicht über diese Kommissionen. Deshalb will die Bundesregierung "prüfen, ob (...) eine spezialgesetzliche Festschreibung von Schutzstandards dem Anliegen nah höchstmöglichem Schutzniveau ..." gerecht wird.

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