DAZ aktuell

Neue Arzneimittel-Festbeträge zum 1. Januar 1999 festgesetzt

BONN (ask). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben am 9. November 1998 nach Anhörung von Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker für weitere Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3 Festbeträge festgesetzt.


Dabei handelt es sich in der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) um vier neue Wirkstoffe sowie bei zwei weiteren Wirkstoffen um eine zusätzliche Gruppe für bestimmte Darreichungsformen, die bisher nicht festbetragsfähig war bzw. die nun auf Basis einer geänderten Gruppenbildung neue Festbeträge erhält (Diclofenac, Doxorubicin, Estradiol, Morphin, Sulfasalazin, Tilidin mit Zusatz Naloxon). Die neuen Festbetragsgruppen erstrecken sich auf die Indikationsgebiete Rheuma, Beschwerden im Klimakterium, entzündliche und chronische Darmerkrankungen sowie auf Opioidanalgetika zur Schmerztherapie.
In der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) werden Festbeträge für ACE-Hemmer nach Änderung der Gruppenbildung durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen festgesetzt (ACE-Hemmer).
In der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung) werden Festbeträge für Vitamin-B-Kombinationen zur Anwendung bei Vitamin-B-Mangel-Zuständen festgesetzt (Thiamin + Pyridoxin).
Insgesamt sind rund 65 Präparate mit 325 Fertigarzneimittelpackungen, 5,8 Millionen Verordnungen und einem Umsatz von rund 470 Mio. DM erstmals von den Festbetragsfestsetzungen betroffen. Das Einsparvolumen der neuen Festbeträge liegt bei rund 65 Mio. DM.
Insgesamt beläuft sich dann das Umsatzvolumen des Festbetragsmarktes auf 17,8 Mrd. DM. Dies entspricht, bezogen auf aktuelle Marktdaten (1. Juli 1998), einem Anteil von 52,4 Prozent des Umsatzes und 64 Prozent aller
Verordnungen des GKV-Arzneimittelmarktes. Die neuen Festbeträge treten am 1. Januar 1999 in Kraft.
Nach der jährlichen Überprüfung aller Arzneimittel erfolgen Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge zum 1. April 1999.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag alle Arzneimittel-Festbeträge überprüft. Der Festbetragsmarkt umfaßt derzeit 440 Festbetragsgruppen. Von der Überprüfung sind zwei Gruppen, für die aufgrund geänderter Gruppenbildungsbeschlüsse zum 1. Januar 1999 neue Festbeträge festgesetzt werden, ausgeschlossen.
Die Überprüfung der verbleibenden 438 Festbetragsgruppen ergab, daß der Arzneimittel-Festbetragsmarkt nach wie vor für Arzneimittelhersteller betriebswirtschaftlich interessant ist, insbesondere wurde eine Zunahme von rund 1500 Fertigarzneimittelpackungen innerhalb eines Jahres festgestellt.
Nach den Beratungen der GKV-Spitzenverbände sollen die Festbeträge in 384 Festbetragsgruppen beibehalten werden. Bei acht Festbetragsgruppen erfordert aus Sicht der Spitzenverbände die veränderte Marktsituation eine Anhebung der Festbeträge. Aufgrund der Marktdynamik innerhalb des Beobachtungszeitraumes schlagen die Spitzenverbände bei 46 Festbetragsgruppen eine Absenkung der Festbeträge zwischen 12,5 Prozent bis 2,5 Prozent vor.
Die Vorschläge der Spitzenverbände führen insgesamt zu Einsparungen von rund 110 Mio. DM für die gesetzliche Krankenversicherung.
Nach einem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 17. November 1998 bis 15. Dezember 1998, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, werden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung am 19. Januar 1999 ihre endgültige Entscheidung treffen. Sollte das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz mit einer Änderung des § 35 SGB V zum 1. Januar 1999 in Kraft treten, wird von diesen Festbetragsvorschlägen abweichend im Januar ein erneutes Anhörungsverfahren für die Festbetragsgruppen der Stufe 1 durchgeführt. Alle Festbetragsänderungen sollen turnusgemäß zum 1. April 1999 wirksam werden.l

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