DAZ aktuell

Im Arzneisektor soll "nur" eine Milliarde gespart werden

BONN (im). Das Solidaritätsstärkungsgesetz soll in wichtigen Punkten wie zum Beispiel beim Arzneimittelbudget verändert werden. Dies verdichtete sich Anfang dieser Woche in Bonn, obwohl am 30. November die Beratungen im Bundesgesundheitsministerium über Details noch andauerten.


Für den 1. Dezember war vorgesehen, daß die Koalitionsrunde das letzte Wort über die Modifikationen hat und anschließend nachmittags (nach Redaktionsschluß dieser Ausgabe) die Fraktionen von Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen darüber entscheiden.
Gut informierten Kreisen zufolge wird im Entwurf des sogenannten Vorschaltgesetzes die Absenkung der Zuzahlungen zu Arzneimitteln auf acht, neun und zehn Mark ab Januar 1999 belassen. Jedoch soll die Bestimmung zum Arzneibudget so geändert werden, daß hier insgesamt eine knappe Milliarde Mark eingespart wird. Bisher war im Entwurf das Budget aus dem Jahr 1996 abzüglich 4,5 Prozent für seither erhöhte Zuzahlungen vorgesehen, so daß Fachleute einen voraussichtlichen Sparbeitrag von Apothekern und Industrie von mehr als drei Milliarden Mark geschätzt hatten.
Auch die geplanten Änderungen bei den Festbeträgen sollen noch einmal revidiert werden. Die bisherige Regelung sah eine Absenkung der Festbeträge für wirkstoffgleiche Präparate (Stufe 1) auf das untere Preisdrittel vor. Diese zwingende Vorgabe soll gelockert und durch eine Formulierung für alle drei Stufen ersetzt werden.
Für den 2. Dezember ist die Schlußberatung im Gesundheitsausschuß des Bundestags geplant, am 11. Dezember könnte die abschließende Lesung im Bundestag stattfinden. Am 18. Dezember muß das Vorschaltgesetz im Bundesrat verabschiedet werden, um wie geplant am 1. Januar 1999 in Kraft treten zu können.l

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.