Pharmazeutisches Recht

Europäisches Arzneibuch

Der Nachtrag 1998 der 3.Ausgabe des Europäischen Arzneibuches ist ein weiteres, sichtbares Zeichen der fortschreitenden Entwicklung des Europäischen Arzneibuches. Dieser Nachtrag, der in den englischen und französischen Fassungen im Juli 1997 erschienen ist, wurde laut Resolution AP-CSP* (97)1 am 1.Januar 1998 in den Mitgliedstaaten des Übereinkommens zur Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches in Kraft gesetzt. Der Nachtrag in der amtlichen deutschen Ausgabe gilt ab 1.August 1998.

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