DAZ aktuell

Blut-Dokumentation in der Apotheke


?Durch eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung, ausgelöst durch das neue Transfusionsgesetz, ist seit Juli 1998 in jeder Apotheke der Erwerb von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut sowie gentechnisch hergestellten Gerinnungsfaktoren für Bluterkranke zu dokumentieren. Umfaßt diese Dokumentation auch den Lieferanten und das Lieferdatum?
Eine Lehre aus den sogenannten Blutskandalen der Jahre 1993/94 war die Forderung nach einer Verbesserung der Rückverfolgbarkeit beim Verdacht arzneimittelinduzierter Infektionen (v.a. HIV, Hepatitis B, Hepatitis C). Auch die Apotheke soll einen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten: §17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) fordert eine Liste, aus der sich die eingegangenen Blutprodukte sowie ihre Chargenbezeichnungen entnehmen lassen. Weitere Angaben (wie z.B. Lieferant, Lieferdatum) werden von der Apothekenbetriebsordnung bzw. dem Transfusionsgesetz nicht verlangt. Gleichwohl kann die Dokumentation dieser Informationen aus praktisch-pharmazeutischen Gründen (Retouren, Entschädigung) sinnvoll sein. Neben dem Erwerb der Blutprodukte hat die Apotheke insbesondere die Abgabe zu dokumentieren, so daß nachvollziehbar ist, an welchen Patienten bzw. welche Arztpraxis bestimmte Arzneimittel und Chargen geliefert wurden.
msr

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