DAZ aktuell

Alles halb so schlimm... oder noch viel schlimmer?

POTSDAM (tmb). Das derzeit heiß diskutierte Vorschaltgesetz zur Reform der zurückliegenden Gesundheitsreform sieht eine Budgetkürzung mit katastrophalen Folgen für Apotheken und Arzneimittelmarkt vor. Doch falls auf dem Verhandlungsweg eine Einigung über ein Budget erzielt wird, muß es nicht zu einer solchen Kürzung kommen. Diese Feinheiten im Gesetzentwurf und weitere Hintergründe erläuterte der Staatssekretär im brandenburgischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Herwig Schirmer, auf einer Veranstaltung des Teltower Kreises am 14. November in Potsdam.


Schirmer betonte, daß die geplante Reform keinen Systembruch, sondern ein klares Bekenntnis zur gesetzlichen Krankenversicherung mit ihrer über 100jährigen Tradition darstelle. Es sei besser, ein gutes Verhältnis zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu organisieren, als systemfremde privatwirtschaftliche Elemente in die GKV einzubauen. Die GKV sei keine "sozialistische Tat", sondern trage als Grundsäule der sozialen Sicherheit zur Sicherung des Staates und des Marktes bei. Wenn der Bestand der GKV bedroht sei, oder große Bevölkerungsgruppen von der Versorgung ausgeschlossen würden, könne dies den Bestand des Staates ernsthaft gefährden. Daher müßten die Erfordernisse dieses sozialen Sicherungssystems und die Bemühungen um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit miteinander versöhnt werden. Dies mache in der derzeitigen Situation eine Anpassung der Ausgaben an die Einnahmenentwicklung erforderlich. Die Budgetierung werde daher kommen, fraglich sei nur, wie sie komme. Die alte Regierung habe versucht, dieses Problem auf die Krankenkassen zu verlagern, ohne sie mit den dafür nötigen Instrumenten auszustatten. Die neue Regierung werde dagegen selbst politisch verantwortete Budgets für die einzelnen Ausgabenblöcke vorgeben.

Stichtag 28. Februar 1999


Für den Arzneimittelbereich sehe das neue Vorschaltgesetz in § 2 vor, daß die Marktpartner bis zum 28. Februar 1999 auf dem Verhandlungsweg ein Budget festlegen können, sofern dies begründbar und bezahlbar ist. Schirmer wies ausdrücklich auf die gewaltige Chance einer solchen Regelung hin. So sei es durchaus zulässig, die realen Ausgaben von 1996 oder 1997 als Budget festzuschreiben, sofern hierüber eine Einigung erzielt werde. Insofern lasse das neue Gesetz große Spielräume offen.
Wenn allerdings keine Vereinbarung zustande komme, solle das Budget von 1996 abzüglich 4,5% gelten. Diese Regelung hatte bereits zu vielfältigen Reaktionen geführt (siehe Berichterstattung und Aufruf des ABDA-Präsidenten in DAZ 46). Auf weitere mögliche Folgen einer solchen Regelung wies Schirmer hin. So sei zu fragen, welches Budget für die Bundesländer gelten solle, die 1996 keinen Beschluß über ein Budget zustandegebracht hätten, wie z. B. Brandenburg. Hier könnte ein Schiedsrichter ein Ersatzbudget definieren oder die Exekutive müßte ein Budget festlegen. Daher appellierte Schirmer an die Verhandlungspartner, die bestehende Chance zur Verhandlungslösung zu nutzen.
Als weitere wichtige Regelung des Vorschaltgesetzes sei der §3 zu beachten. Demnach sollen alle Ausgleichforderungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 wegfallen, was für Brandenburg sehr günstig sei.

Für eine qualitätsorientierte Arzneimittelpolitik


Außer auf diese aktuellen Fragestellungen ging Schirmer auch auf grundsätzliche Aspekte zur künftigen Reform der Gesundheitswesens ein. Er wandte sich gegen alle Versuche, die einäugig nur auf die Arzneimittelhersteller abzielen. Statt dessen sei eine qualitätsorientierte Arzneimittelpolitik gefragt. In einer Positivliste sehe er einen richtigen Ansatz, doch sei der Begriff mittlerweile durch Totschlagargumente diskreditiert. Er verstehe nicht, warum die Positivliste die großen Unternehmen der forschenden Pharmaindustrie so in Panik versetze. Dazu verwies er auf die großen internationalen Erfolge der britischen Pharmaindustrie, die offenbar durch ein staatliches Gesundheitswesen auf ihrem Heimatmarkt nicht beeinträchtigt werde. Betroffene seien dagegen die kleineren Produktionsunternehmen. Der entscheidende Nachteil einer Positivliste sei jedoch, daß sie das Problem der verordneten Mengen nicht löse. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde die Integration von Innovationen als weiteres Problem von Positivlisten identifiziert. Demnach führe ein solches Listenprinzip stets zu einer Verzögerung bei der Einführung von Innovationen um etwa ein Jahr.l

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