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Klinische Pharmazie und Wahlpflichtbereich als neue Elemente des Pharmaziestudiu

HAMBURG (tmb). Nach einem jüngst im Bundesgesundheitsministerium verabschiedeten Bericht dürften die Einführung eines Wahlpflichtbereiches und eines neuen Seminars zur Klinischen Pharmazie die wichtigsten Neuerungen in einer künftigen Approbationsordnung für Apotheker darstellen. Einzelheiten hierzu stellte der Präsident der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft, Prof. Dr. H. P. T. Ammon, Tübingen, während einer akademischen Feier am 3. November an der Universität Hamburg vor.


Im Rahmen einer Festveranstaltung zum 60. Geburtstag von Prof. Dr. Jobst B. Mielck, Hamburg, und zum 30jährigen Jubiläum des Hamburger Pharmazeutischen Institutes an seinem jetzigen Standort berichtete Professor Ammon von jüngsten Beratungen im Bundesgesundheitsministerium. Dort sei am Tag zuvor ein Bericht über eine neue Approbationsordnung verabschiedet worden, der demnächst veröffentlicht und in den Fachgremien zur Diskussion gestellt werden soll. Vor diesem Hintergrund sei später der Gesetzesantrag zu formulieren, so daß die neue Approbationsordnung voraussichtlich im Jahr 2000 oder 2001 in Kraft treten könne.
Ziel der neuen Approbationsordnung müsse sein, die Ausbildung an die gegenwärtigen Bedürfnisse anzupassen, die in einer verstärkten Information und Beratung der Patienten bestehen.

Weniger Praktika, mehr Seminare


Ammon stellte die wesentlichen Inhalte des verabschiedeten Berichtes vor. Demnach soll der Anteil der Praktika leicht zurückgenommen werden. Dafür sollen die praktikumsbegleitenden Seminare ausgeweitet werden, um auch die Praktikumszeit besser für die theoretische Ausbildung nutzen zu können. Bei der Verteilung der Lehrinhalte auf die Teildisziplinen werde der Anteil der Pharmazeutischen Technologie und Biologie mit jeweils etwa 20% konstant bleiben. Der Anteil der Pharmazeutischen Chemie solle dagegen um etwa 5 Prozentpunkte auf 40% gesenkt werden, so daß der Anteil der medizinischen Fächer auf etwa 20% steige. Dieser Zuwachs werde u. a. durch eine stärkere Betonung der Grundlagen der Anatomie und Physiologie ausgefüllt, die bereits im ersten Studienabschnitt vor dem ersten Teil des Staatsexamens vermittelt werden sollen. Damit dürften bessere Grundlagen für das Verständnis der Arzneimittelwirkungen im Hauptstudium gelegt werden.

Neue Lehrveranstaltungen "Krankheitslehre" und "Klinische Pharmazie"


Außerdem solle mehr Pathophysiologie vermittelt und eine neue Lehrveranstaltung mit der Bezeichnung "Krankheitslehre" eingeführt werden. Darin sollen mehr Kenntnisse über einzelne Krankheiten vermittelt werden, doch sei nicht beabsichtigt, Pharmazeuten für Diagnose oder Therapie auszubilden.
Als weiteres neues Element der geplanten neuen Approbationsordnung beschrieb Ammon ein Seminar mit sechs Semesterwochenstunden zur Klinischen Pharmazie. Diese sei als patientenorientierte Anwendung von Arzneimitteln zu verstehen, die selbstverständlich auch die niedergelassenen Apotheker betreffe. Das Seminar werde aber auch spezielle Aspekte der Patientenorientierung im Krankenhaus ansprechen. Als weiteres Novum sei die Einführung eines Wahlpflichtfaches im Umfang von acht Semesterwochenstunden vorgesehen. Hierzu könne jedes pharmazeutische Fachgebiet ein eigenes Angebot machen. Den Studenten solle so eine Spezialisierung ermöglicht oder eine Orientierung für eine spätere Dissertation gegeben werden.
Im Zusammenhang mit diesen Ausführungen machte Ammon deutlich, daß die Pharmazie ein interdisziplinäres Fach sei und bleiben müsse. Auch die Pharmakologie müsse in die Pharmazie integriert werden. Daher sei es bedauerlich, daß die Pharmakologie nicht an allen pharmazeutischen Instituten bzw. Fachbereichen als eigene pharmazeutische Disziplin vertreten sei.l

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