DAZ aktuell

Neue Arzneimittel-Richtlinien wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr

KÖNIGSWINTER (hb). Die Anhörungsfrist zu dem im Juni 1998 vom Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen vorgelegten Entwurf der geänderten Arzneimittel-Richtlinien ist abgelaufen. Derzeit ist der zuständige Arbeitsausschuß dabei, die zahlreichen Stellungnahmen zu sichten und zu bewerten. Es gibt noch einiges an Änderungsbedarf, wie bei einer Forum-Veranstaltung am 2. November 1998 auf dem Petersberg in Königswinter deutlich wurde. Ohnehin scheint das Schicksal der Arzneimittel-Richtlinien im Hinblick auf die geplante Positivliste ungewiß.


Eine kurze Wertung der eingegangenen Stellungnahmen nahmen der Vorsitzende des Arbeitsausschusses Arzneimittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Wolfgang Kaesbach und sein Stellverterter Prof. Dr. Wolfgang Brech vor. Neben den Stellungnahmen der offiziell Anhörungsberechtigten seien weitere 70 Eingaben eingegangen, so Kaesbach, insgesamt 40 Aktenordner. Als "besonders lobenswert und konstruktiv" hob er die Stellungnahme des Deutschen Apothekerverbandes hervor, die sehr wertvolle Hinweise zu Ziffer 6 des Entwurfes gebracht habe.

Arzneimittel-Richtlinien besser als die Positivliste


Brech verteidigte den grundsätzlichen Ansatz der Richtlinien. Er glaubt, daß gut konzipierte Arzneimittel-Richtlinien mehr Therapiefreiheit für die Ärzte und mehr Handlungsspielraum für die Industrie bringen als eine Positivliste, gesteht aber gleichwohl zu, daß die Ärzte manche Regelungen, die nicht so verbindlich gemeint seien, als totale Verordnungsausschlüsse misinterpretieren mögen. Insgesamt werde in der Kritik an den Richtlinien jedoch maßlos übertrieben.
Einig waren sich die Podiumsteilnehmer aber immerhin darüber, daß der Entwurf auf jeden Fall an vielen Stellen noch "verfeinert" werden müsse, wie es Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, Stolberg, ausdrückte. "Der Entwurf, der am 18. Dezember zur Beschlußfassung an den Bundesausschuß geht, wird ein anderes Gesicht haben", kündige Kaesbach an.

Sollten die Richtlinien "eingestampft" werden?


Der Geschäftsführer des Bundesfachverbandes der Arzneimittel-Hersteller Dr. Bernd Eberwein ging noch einen Schritt weiter und forderte, den Entwurf wegen der zu erwartenden Positivliste ganz zurückzuziehen. Sollte dies nicht möglich sein, so müsse den Anhörungsberechtigten zumindet noch eine zusätzliche mündliche Anhörung zugestanden werden. BPI-Geschäftsführer für Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialpolitik des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie Peter Dewein, der sich mit Eberwein in diesem Punkt einig ist, hierzu wörtlich: "Stampft diese Arzneimittel-Richtlinien ein."

Positivliste kommt nicht so schnell


Sollte der Entwurf im Dezember vom Bundesausschuß verabschiedet werden, so folgt danach die Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit mit einer zweimonatigen Frist zur Beanstandung. Dr. Manfred Zipperer, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium, erläuterte, daß sich das Beanstandungsrecht des Ministeriums darauf erstreckt, ob der Bundesausschuß seine Kompetenzen überschritten habe, ob die Verfahrensregelungen eingehalten worden seien, und ob die Richtlinien gegen höherrangiges Recht verstießen - aus seiner Sicht der schwierigste Punkt. Zu der Wahrscheinlichkeit einer Beanstandung konnte Zipperer sich verständlicherweise nicht äußern. Er glaubt allerdings, daß "es mit der Positivliste noch einige Zeit dauern" werde.
Bei dieser Gelegenheit kündigte Zipperer darüber hinaus an, daß die neue Koalitionsregierung noch in dieser Woche den Entwurf eines Gesetzes vorlegen werde, mit dem die Ausgaben der GKV bis zur geplanten Strukturreform 2000 unter Kontrolle gehalten werden sollen. Als wesentliche Inhalte führte er die Erneuerung der sektionierten Budgetierung an, wobei noch nicht geklärt sei, welches Jahr als Kalkulationsbasis für den Umfang der regionalen Budgets gewählt und wie mit den bereits vereinbarten Richtgrößen umgegangen werden solle, sowie verschiedene Änderungen bei den Zuzahlungsregelungen. Auf jeden Fall solle das Gesetz zum 1. Januar 1999 in Kraft treten.

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