Prisma

Anhörung: Wir brauchen kein Nichtraucherschutzgesetz ?!

Eine deutliche Mehrheit der geladenen Sachverständigen hat am 12. Januar vor dem Wirtschaftsausschuß ein Nichtraucherschutzgesetz für entbehrlich gehalten.

In einer öffentlichen Anhörung zu den wirtschaftlichen Aspekten des von Abgeordneten der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Gesetzentwurfs sowie des Gesetzentwurfs von Bündnis 90/Die Grünen sagte der Lüneburger Professor Joachim Heilmann, ein solches Gesetz würde den Beziehungen der Arbeitnehmer untereinander schaden. Raucher wie Nichtraucher hätten Grundrechte. Ob die Genußfreiheit oder die körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten sei, müsse im Einzelfall entschieden werden. Ein Gesetz wäre nur normtechnisch, aber nicht inhaltlich ein Vorteil, meinte Heilmann. Der jetzige "Flickenteppich" bestehender Regelungen erfasse bereits alle regulierungsbedürftigen Bereiche. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und die Gewerkschaft Nahrung Genuß Gaststätten (NGG) hielten das Gesetz nicht für notwendig. "Eine hohe Zahl von arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten wäre die Folge", so Alfred Wisskirchen vom BDA. Werner Weck (NGG) betonte, daß in den Betrieben in ausreichendem Umfang Regelungen und Betriebsvereinbarungen vorhanden seien. Im übrigen erklärte er, daß es in den Betrieben kaum Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern gebe. Einer Kostenschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln zufolge belaufen sich die durchschnittlichen Kosten eines solchen Gesetzes für die Unternehmen auf 400 DM pro Mitarbeiter. Hochgerechnet auf die gesamte Wirtschaft ergäbe dies im ersten Jahr Kosten von 15,9 Milliarden Mark und in den folgenden Jahren laufende Kosten von 6,4 Milliarden DM. hib
Anm. D. Red.: Auch die Kosten für die Behandlung von durch Rauchen oder Mitrauchen verursachten Gesundheitsschäden sind bekanntlich nicht niedrig...



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