Gesundheitspolitik

Bundesregierung: Änderungen im Betäubungsmittelrecht

Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung wird novelliert und damit auch die Vorschriften zur Abgabe dieser Präparate.

Die Bundesregierung hat am 13. Januar den Wünschen des Bundesrats zur Änderungsverordnung des Betäubungsmittelrechts zugestimmt. Damit könne die Verordnung voraussichtlich am 1. Februar in Kraft treten, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Die für Apotheken wichtigen Abgabevorschriften wurden teils zusammengefaßt, teils überarbeitet (siehe ausführlich DAZ Nr. 47 vom 20.11.). Das Verschreiben von Betäubungsmitteln für die Schmerztherapie soll erleichtert werden, darüber hinaus werden Änderungen in der Substitutionsbehandlung angestrebt. Künftig wird es Ärzten erlaubt, in Notfällen Betäubungsmittel auch ohne dreiteiliges Spezialrezept auszustellen. Mediziner brauchen darüber hinaus nur noch ihre Unterschrift handschriftlich zu leisten, alle übrigen Angaben können durch einen Drucker aufgebracht werden. Erhebliche Änderungen betreffen Codein, Dihydrocodein und Flunitrazepam. Zwar soll es bei Methadon als Substitutionsmittel der ersten Wahl bleiben. In Ausnahmefällen können jedoch Codein und Dihydrocodein für Abhängige verschrieben werden, dann jedoch nur auf einem Btm-Rezept. Die Verordnung dieser Substanzen zur Husten- und Schmerztherapie erfolgt weiterhin auf "normalen" Rezepten. Ähnliches wird für das häufig zu illegalen Drogen mißbräuchlich konsumierte Flunitrazepam (u.a. Rohypnol) eingeführt. Für Süchtige soll die Substanz auf den Spezialrezepten verschrieben werden, für alle anderen Patienten auf den "normalen" Vordrucken.

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