DAZ aktuell

Ansteckplakette: Patientenverfügung für den Arzt

MÜNCHEN (cbs). Die vom Bayerischen Innenministerium als gemeinnützige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts genehmigte Carl Beier Stiftung gibt eine Patientenverfügung im Paßformat und Ansteckplakette heraus. Hiermit kann im nicht mehr äußerungsfähigen Zustand den Ärzten mitgeteilt werden, welche medizinische Versorgung gewünscht wird und welche nicht. Auf der Vorderseite ist Platz für die Eintragung der Personalien, und auf der Rückseite kann dem behandelnden Arzt übersichtlich und klar der Patientenwille vermittelt werden. Es empfiehlt sich, den Hausarzt über die Patientenverfügung zu informieren und sie für den Fall der Einlieferung in das Krankenhaus stets mit sich zu führen. Die Ansteckplakette ermöglicht, gut sichtbar die Ärzte im Notfall auf die mitgeführte Patientenverfügung aufmerksam zu machen. Interessenten erhalten auf Anforderung und gegen Erstattung der Unkosten in Höhe von DM 5,- (Überweisung, Verrechnungsscheck oder Briefmarken) Patientenverfügung und Ansteckplakette über die Carl Beier Stiftung, Riesengebirgstraße 11, 85540 Haar, Tel. (089) 469849, Fax (089) 4603861, Kreissparkasse München, BLZ 70250150, Kto.-Nr. 9990003.

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