DAZ aktuell

Neues Anhörungsverfahren

BONN (im). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung haben am 3. September neue Arzneimittel-Festbeträge vorgeschlagen, die nach Abschluß des Verfahrens am 1. Januar 1999 in Kraft treten könnten.


In der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) gelangten vier neue Substanzen sowie zwei weitere mit bestimmten, bisher nicht erfaßten Darreichungsformen in das Anhörungsverfahren. Es handele sich um Diclofenac, Doxorubicin, Estradiol, Morphin, Sulfasalazin und Tilidin mit dem Zusatz Naloxon, so die Information des BKK-Bundesverbands, der federführend in diesem Bereich agiert.
In der Stufe 2 (pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe) seien Festbeträge für ACE-Hemmer auf Basis eines geänderten Gruppenbildungsbeschlusses vorgeschlagen worden.
In der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung) werden demnach Erstattungshöchstgrenzen für Vitamin-B-Kombinationen zur Anwendung bei Nervenerkrankungen und Vitamin-B-Mangel-Zuständen vorgeschlagen.
Insgesamt sollen den Vorschlägen zufolge 65 Präparate mit 325 Packungen erstmals Festbeträge erhalten, betroffen sei ein Umsatz von rund 470 Millionen Mark. Die Krankenkassen beziffern das Einsparvolumen durch diese Runde auf etwa 80 Millionen Mark. Werden die Vorschläge umgesetzt, erreiche das Umsatzvolumen des Festbetragsmarktes Januar 1999 17,8 Milliarden Mark. Dies entspreche 52,4 Prozent des Umsatzes und 64 Prozent der Verordnungen des GKV-Arzneimittelmarktes.

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