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Neue Berufsordnung verabschiedet

Mit Beschluß vom 22. Mai 1996 erklärte das Bundesverfassungsgericht restriktive Werbebeschränkungen in Berufsordnungen für Apotheker als verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsfreiheit. Es war daher erforderlich, in allen Apothekerkammern die Berufsordnungen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen. In Berlin wurde eine aus neun Mitgliedern bestehende Kommission gebildet. Das Ergebnis ihrer Arbeit lag der Delegiertenversammlung am 26. August 1998 zur Beratung und Beschlußfassung vor.


Mit einer neuen Berufsordnung für die Kammerangehörigen in Berlin sollen folgende Ziele erreicht werden:
1. Die Betonung des Heilberufes Apotheker.
2. Die Erhaltung von Bewährtem.
3. Eine klare Struktur in der neuen Berufsordnung.
4. Inhaltliche Aussagen zum Berufsbild und zu den Aufgaben des Apothekers.
Die Berufsausübung des Apothekers soll gestärkt werden. Einschränkungen soll es nur geben, um einem Arzneimittelmehrgebrauch oder -mißbrauch entgegenzuwirken.
Auf Antrag einer Delegierten wird in der Berufsordnung durchgehend die Berufsbezeichnung Apothekerin/Apotheker verwendet.
Als eine Aufgabe des Apothekers wurde in die Neufassung der Berufsordnung neben der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung das Erbringen von pharmazeutischen Dienstleistungen und die Patientenbetreuung als wichtige Beiträge für eine sachgerechte Therapie aufgenommen. Ferner wird in der Präambel ausdrücklich die Berechtigung des Apothekers betont, alle zu seinem Berufsbild gehörenden Tätigkeiten und Dienstleistungen zu erbringen.
Wesentliche Änderungen wurden im vierten Teil "Berufspflichten im Wettbewerb" durchgeführt. In der noch geltenden Berufsordnung ist das Gewähren von Zugaben, Zuwendungen und Warenproben jeglicher Art sowie die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln grundsätzlich verboten. Eine Regelung, die sich bei der Abgabe von Kosmetikproben eines Unternehmens in der Vergangenheit als unpraktikabel herausstellte. Während in allen Bundesländern die in der Werbung angepriesenen Proben in Apotheken abgegeben werden durften, war dies in Berlin untersagt. In der Neufassung wird ebenfalls das Gewähren und Auslegen von Zugaben und Zuwendungen verboten. Ausnahmen werden nicht von der Delegiertenversammlung geregelt, sondern durch den Bezug auf § 1 Abs. 2 der Zugabenverordnung juristisch klar definiert. Geschenke im sozial üblichen Maß sind dagegen erlaubt (gedacht ist hierbei an Kalender und ähnliche Artikel). Als nicht erlaubte Handlungen sind die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln sowie das kostenlose Erbringen von Dienstleistungen aller Art, die üblicherweise gegen Entgelt erbracht werden, verboten.
Nachdem die Delegiertenversammlung den vorgelegten Entwurf verabschiedet hat, muß er noch von der Senatsgesundheitsverwaltung genehmigt und im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht werden, um die Berufsordnung von 1993 ersetzen zu können.

Bericht des Vorstandes


In seinem Bericht erläuterte Kammerpräsident Klaus Stürzbecher, daß die Ärzte weiterhin Apotheker in die Aktivitäten zur Vernetzung des Gesundheitssystems nicht einbeziehen wollen. Er hat dies anläßlich seiner Teilnahme am 2. Kassenärztetag der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin erfahren. Er habe, so Stürzbecher, sogar den Eindruck, daß die Apotheker ausdrücklich ausgegrenzt werden sollen. Während der Veranstaltung wurde fast ausschließlich über die Honorare der Ärzte diskutiert. Systemfragen wurden weitgehend ausgeklammert.
In einem Gespräch mit der Berliner Gesundheitssenatorin Beate Hübner erklärte diese, daß sie weiterhin Handlungsbedarf hinsichtlich der von Berlin in den Bundesrat eingebrachten Initiativen zur Änderung von § 14 Apothekengesetz sieht. In dem Gespräch wurde von Stürzbecher nochmals auf die Situation der Berliner Krankenhausapotheken hingewiesen. Nach Auffassung der Senatsgesundheitsverwaltung sollen die Krankenhausapotheker Vorschläge zur Schließung und Zusammenlegung von Krankenhausapotheken machen. Es müsse jedoch Planungssicherheit hinsichtlich der Errichtung von Krankenhäusern vorhanden sein, dieses fordern die Krankenhausapotheker und auch die Berliner Apothekerkammer. Als Ergebnis des Gespräches hat die Senatorin in ihrem Hause eine Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Berliner Krankenhausapotheken eingesetzt. In dieser sollen unter anderem ein Vertreter der Apothekerkammer Berlin sowie zwei Leiter von Krankenhausapotheken präsent sein. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe wird am 8. September 1998 stattfinden.
Die Senatorin übernimmt in Berlin die Patenschaft für den am 10. September 1998 stattfindenden Tag der Apotheke. An der am 10. September stattfindenden Pressekonferenz der Apothekerkammer zu diesem Ergebnis wird sie ebenfalls teilnehmen.

Jahresabschluß 1997


Die Prüfung der Jahresrechnung 1997 der Apothekerkammer Berlin wurde erneut von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollert-Elmendorff Deutsche Industrie-Treuhand GmbH durchgeführt. Der Bericht der Rechnungsprüfer empfahl die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung durch die Delegiertenversammlung mit Dank und Anerkennung.
Die Delegierten stimmten sowohl dem mit uneingeschränktem Prüfungsvermerk versehenen Prüfungsbericht der Jahresrechnung 1997 als auch der beantragten Entlastung des Vorstandes, der Geschäftsführung und der Wirtschaftsprüfer zu.

Deutscher Apothekertag 1998


Der diesjährige Deutsche Apothekertag findet vom 1.-3. Oktober in München statt. Von den 19 Berlin zustehenden Delegierten werden neun vom Berliner Apothekerverband und zehn von der Apothekerkammer entsandt. Entsprechend der Stärke der Listen in der Delegiertenversammlung wurden folgende Delegierte für den Apothekertag gewählt:
Dr. Georg Bäder-Kemmritz, Karoline Bartetzko, Anette Dunin von Przychowski, Gisela Goehlich-Gebauer, Dr. Sabine Göhr-Rosenthal, Dr. Jochen Kotwas, Beate Nitschke, Bettina Piep, Angela Rüping, Thomas Schimming.
Anträge zum Apothekertag werden von der Apothekerkammer Berlin nicht gestellt werden.
Die nächste Delegiertenversammlung wird am 14. Oktober 1998 stattfinden.
Ko

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