Pharmazeutisches Recht

Baden-Württemberg: Satzung der Landesapothekerkammer zur Änderung der Hauptsat

Vom 6.August 1998 Aufgrund von §§9 und 10 des Gesetzes über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Dentisten (Kammergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.März 1995 (GBl. S.314) hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 24.Juni 1998 folgende Satzung beschlossen:

§1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 8.Oktober 1997 (PZ 44/97 S.108, DAZ 44/97 S.95) wird wie folgt geändert: 1.§8 wird wie folgt geändert: a)In Absatz3 Satz2 werden nach dem Wort "Tagesordnung" die Worte "sowie Anträge auf Satzungsänderung" eingefügt. b)Absatz4 Satz1 erhält folgende Fassung: "Über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann beraten werden, wenn nicht von mindestens 6Mitgliedern Widerspruch erhoben wird." 2.§9 wird wie folgt geändert: a)Absatz1 erhält folgende Fassung: "Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Rechnungsführer und 10 weiteren Mitgliedern. Im Vorstand müssen die Wahlbezirke mit jeweils mindestens 2Mitgliedern vertreten sein." b)Absatz3 Satz1 erhält folgende Fassung: "Für die Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des Rechnungsführers ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich." 3.§12 wird wie folgt geändert: a)Absatz1 wird aufgehoben. b)Der bisherige Absatz2 wird Absatz1. c)In Absatz1 (neu) wird folgender Satz2 angefügt: "Er wird im Verhinderungsfall von einem vom Vorsitzenden bestimmten Mitglied des Vorstandes vertreten." d)Die bisherigen Absätze3, 4 und 5 werden Absätze2, 3 und 4.

§2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Az.: 55-5415.2-3.5.1 Vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Hauptsatzung wird gemäß §9 Abs.3 des Kammergesetzes genehmigt. Stuttgart, den 29. Juli 1998 Sozialministerium Baden-Württemberg Dr. Neth Die vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird nach Genehmigung mit Erlaß des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 29.Juli 1998 (Aktenzeichen: 55-5415.2-3.5.1) hiermit ausgefertigt. Stuttgart, den 6. August 1998 Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Christoph Beck Präsident

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