DAZ aktuell

Ein Urteil macht Furore

BINGEN (kh). Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Juli erstmals einem Vormundschaftsgericht die Verantwortung für den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bei einer unheilbaren Kranken übertragen.


In diesem Falle ging es um eine 85 Jahre alte Koma-Patientin, die eine derart schwere Hirnschädigung hatte, dass ihr nach Gutachtermeinung ein bewusstes Leben nicht mehr möglich sein würde. Eine schriftliche Erklärung der Frau lag zwar nicht vor, jedoch eine mündliche
Einlassung gegenüber ihrem Betreuer.
Das zeigt, wie wichtig eindeutige mündliche oder besser schriftliche Erklärungen von Patienten sind, in welchem Maßstab sie lebenserhaltende Maßnahmen bei hoffnungslosen Krankheitszuständen wünschen oder ablehnen. Dies ist unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Einzelnen - jeder kann durch Unfall oder plötzlich auftretende Krankheit in die Lage kommen, selbst nicht mehr entscheiden zu können, inwieweit seine Krankheit weiterbehandelt werden soll und in welchem Maße schmerzstillende Medikamente und andere symptomlindernde Maßnahmen gewünscht sind oder nicht. Wird z.B. die künstliche Ernährung auch dann noch gewollt, wenn die Bewusstlosigkeit als unumkehrbarer Dauerzustand anzusehen ist?
Es reicht jedoch nicht aus, pauschal die Ablehnung von "sinnlosen" lebenserhaltenden Maßnahmen zu erklären, sondern die Wünsche des Betroffenen sollten möglichst detailliert vorliegen, um von Ärzten und Gericht ernst genommen zu werden. Dies ist in gewissem Umfange möglich und dazu gibt es entsprechende Unterlagen als Anleitung.
Genauso wichtig ist jedoch die Ernennung eines Betreuers, der im Ernstfall gegenüber den behandelnden Ärzten und gegenüber dem Vormundschaftsgericht die Position des Betroffenen erläutern und vertreten kann, damit sie den mutmaßlichen Willen des Patienten definieren können und danach handeln.
Die Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand e.V. in Bingen (IGSL - Hospiz) bietet als größte deutsche überkonfessionelle Hospizorganisation betroffenen Menschen das folgende Material zur Hilfestellung an:
JVorformulierte Willenserklärung mit Betreuungsverfügung mit ausführlichen
Erläuterungen und Ausweis (DM 6,-);

  • Ratgeber zu dem Thema "Lebensverlängerung um jeden Preis?" (DM 6,-);
  • Vorbereitungs- und Informationsbroschüre zur Entscheidungsfindung (DM 5,-);
  • eweils zuzüglich Portokosten.


Bestellung, Information und kostenlose Beratung bei IGSL-Hospiz, Postfach 1408, 55384 Bingen, Tel.(06721) 921161, Fax (06721) 10381.l

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