Klinische Pharmazie

Arzneimittelinformation und Arzneimittelanamnese

Mit der ständig wachsenden Zahl der Arzneimittel nimmt auch der Umfang der hierzu notwendigen Informationen zu. Die Anzahl der Publikationen über Arzneimittel und medikamentöse Therapien steigt rasant an. Alleine im biomedizinischen Bereich werden ca. 1 Million wissenschaftliche Veröffentlichungen pro Jahr publiziert. Die Aufgabe des Apothekers, Arzneimittelinformationen zu beschaffen, die Quelle und den Inhalt zu bewerten und den Bedürfnissen der Empfänger entsprechend bereitzustellen, wird vor diesem Hintergrund noch an Bedeutung zunehmen.

Rechtliche Aspekte


Nach §20 (2) ApBetrO obliegt dem Apotheker die Information und Beratung der Ärzte und Patienten über arzneimittelrelevante Fragen. Für den Krankenhausapotheker schreibt §20 (2) die Mitgliedschaft in der Arzneimittelkommission gesetzlich vor. Der Verpflichtung zur Information und Beratung wird auch dadurch Rechnung getragen, daß im §3 (4) der Apothekenbetriebsordnung dieses als "pharmazeutische Tätigkeit" gewertet wird und §5 das Vorhandensein von wissenschaftlichen Hilfsmitteln zur Information und Beratung fordert. In der amtlichen Begründung wird hierzu ausgeführt, daß auch Aufzeichnungen auf Bild- oder Datenträgern als Informationsquellen zulässig sind, sofern diese unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Über Art, Umfang und Qualität
der erforderlichen wissenschaftlichen Hilfsmittel werden in der Apothekenbetriebsordnung selbst nur sehr unspezifische Angaben gemacht, so daß an dieser Stelle ein gewisser Freiraum bleibt, den es sinnvoll zu nutzen gilt.

Informationsquellen


Die Veröffentlichung der Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung in Form von Originalarbeiten wird als
Primärliteratur bezeichnet. Dabei ist
im medizinisch-pharmazeutischen Bereich die Darstellung von Studienergebnissen zum Einsatz von Arzneistoffen und anderen therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Zeitschriften, die Originalarbeiten aus dem Bereich Klinische Pharmazie enthalten, sind z.B.

  • American Journal of Health-System Pharmacy,
  • Bundesgesundheitsblatt,
  • Drugs,
  • E.H.P. European Hospital Pharmacy,
  • Krankenhauspharmazie,
  • New England Journal of Medicine,
  • The Annals of Pharmacotherapy,
  • The Lancet.


Die Sekundärliteratur faßt Originalarbeiten themenbezogen in Form von Übersichten und Monographien zusammen. Dabei findet eine Auswahl und Interpretation der Primärliteratur durch entsprechende Experten statt. Die Bedeutung dieser Informationsquellen liegt insbesondere darin, daß ein Themenbereich für den Nutzer umfassend, übersichtlich dargestellt und auch bewertet wird, so daß die Frage nach der Relevanz für den eigenen Bereich leichter beantwortet werden kann. Der Zugriff auf Sekundärliteratur ist dabei nicht nur über Printmedien möglich, sondern insbesondere auch durch monographisch aufgebaute Faktendatenbanken wie die ABDA-Datenbank oder das Drugdex(r)-Arzneimittelinformationssystem. Klinisch-pharmazeutische Zeitschriften, die Übersichtsartikel und Monographien enthalten, sind z.B.

  • Arzneimittelbrief,
  • Arzneimitteltherapie,
  • Arzneitelegramm,
  • Medizinische Monatsschrift für Pharmazeuten,
  • PZ Prisma.


In der Tertiärliteratur werden die Ergebnisse aus den Originalarbeiten in Form von Lehrbüchern, Standard- und Nachschlagewerken kompakt und systematisch aufgearbeitet und dargestellt. Insofern sind diese Informationsquellen relativ unabhängig von der Tagesaktualität und müssen die Themenbereiche grundsätzlich mit Hilfe von gut gesicherten Erkenntnissen beschreiben. Tertiärliteratur stellt die Basis für die Arzneimittelinformation dar, die es durch aussagekräftige Primär- und Sekundärliteratur zu ergänzen gilt.

Printmedien

Non-Printmedien


Weiterhin kann zwischen

  • EDV-gestützten Originalliteraturdatenbanken wie z.B. Medline(r), Embase(r), Sedbase(r), Toxline(r) sowie
  • Faktendatenbanken wie z.B.


ABDA-Datenbank, Drugdex(r),
Poisindex(r) und Martindale
unterschieden werden. Erstere greifen mittels Online- oder Datenträgersystemen über die Eingabe von Stichworten auf die gespeicherten Originalarbeiten und/oder Abstracts zu. Der Benutzer muß die Texte lesen, vergleichen und entsprechend seiner Fragestellung abschließend bewerten. Bei den Faktendatenbanken (meist CD-ROM-Datenträgersysteme) wurden diese Arbeiten durch den Herausgeber bereits weitgehend durchgeführt und haben Eingang in stark gegliederte Arzneistoffmonographien gefunden, so daß sich eine Vielzahl von Fragestellungen direkt ansprechen und beantworten läßt.
Beide Systeme bieten Vor- und Nachteile; allerdings sind für die patienten-orientierte pharmazeutische Beratung Faktendatenbanken wie die Drugdex(r)-Arzneistoffinformationsdatenbank und die ABDA-lnteraktionsdatenbank aufgrund der guten Ausrichtung auf klinische Fragestellungen als sehr praxisnah zu empfehlen. Auch ist bei diesen Systemen mit der konsequenten Quellenangabe eine Nachvollziehbarkeit und damit die notwendige Objektivität gegeben. Drugdex(r) gibt für jeden Arzneistoff zusätzlich eine wertende Zusammenfassung ("Place in Therapy"), die einen Vergleich mit anderen Substanzen und Therapieprinzipien ermöglicht, was insbesondere bei der Einordnung neuer Arzneistoffe sehr hilfreich ist.
Das Internet als Online-System bietet eine Vielzahl von Quellen und Kommunikationsmöglichkeiten aus dem Bereich der Originalliteratur- und
Faktendatenbanken. Hervorzuheben ist hierbei der kostenfreie Zugang zu Medline. Wichtigste Aufgabe des Apothekers bei der Nutzung des Internets ist die fundierte fachliche Bewertung der angebotenen Informationen. Pharmazeutisch-medizinisch orientierte Literatur zum Internet bietet Auflistungen von wichtigen Internetadressen, so daß eine bessere Orientierung im System gewährleistet ist und damit eine rasche Nutzbarkeit für die Arzneimittelinformation möglich wird.

Informationssammlung


Der Apotheker findet hierbei Unterstützung durch kommerzielle Literaturdokumentationen wie Pharminfo/Apolibrary und Pharma-Script. Beide Systeme werten wichtige pharmazeutische und medizinische Fachzeitschriften nach therapie- und arzneimittelrelevanten Themen aus. Dadurch läßt sich mit Hilfe von Abstracts, Stichworten und Sachgebieten leicht auf aussagekräftige Artikel zugreifen. In vielen Fällen ist damit die eigene zeitaufwendige Originalliteraturdatenbank entbehrlich.

Informationsaufbereitung


und -weitergabe

  • Pharmakokinetische Daten und Zusammenhänge,
  • Arzneimittel-Arzneimittel-Interaktionen,
  • Arzneimittelnebenwirkungen und -kontraindikationen,
  • Zulassungsstatus und andere arzneimittelrelevante amtliche Mitteilungen,
  • Dosierung,
  • Vergleichende Bewertung von


Arzneistoffen,

  • Ausländische Arzneimittel,
  • Neue Arzneimittel,
  • Applikationsbedingungen.


Prinzipiell können die Anfragen dabei sowohl speziell auf einen Patienten bezogen als auch unabhängig vom aktuellen Fall sein.
Beispiele für patientenbezogene und damit in der Regel dringliche Anfragen an den Apotheker sind

  • die telefonische Akutanfrage zu den oben dargestellten Themenkreisen,
  • die Arzneimittelanamnese (s. u.) und
  • das Therapeutische Drug Monitoring.


Insbesondere bei der telefonischen Akutanfrage muß darauf geachtet werden, daß die für die anschließende Bearbeitung der Anfrage notwendigen fallbezogenen Informationen auch mitgeteilt werden. Hierfür eignet sich ein Formblatt, das hilft, die für die Beantwortung wichtigen Informationen abzufragen. Das Formblatt kann dabei gleichzeitig als Antwortbogen dienen und auch für die Dokumentation herangezogen werden.
Prinzipiell sollte die Beantwortung von Anfragen schriftlich erfolgen, wobei die verwendeten Quellen als Originalarbeiten oder als Zitate beizufügen sind. Aus rechtlichen Gründen ist der ebenfalls schriftlich anzufügende Hinweis "Dosisangaben ohne Gewähr" sinnvoll, da der Informierende ansonsten für diese Daten haftungsrechtlich belangt werden kann, dieses gilt auch dann, wenn Kopien oder Ausdrucke verwendet werden.
Die Bereitsstellung von fallunabhängigen Informationen kann arzneimittel- und/oder therapiebezogen sein. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Aussendung von Arzneimittelinformationen in Form von "Arzneimittelbriefen" oder "Hauszeitungen",
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Therapieschemata (z.B. für Antibiotika, Infusionslösungen, Laxantien, Antiemetika),
  • Bereitstellung von pharmazeutisch-pharmakologischen Informationen für die Arzneimittelkommission der Klinik,
  • Kritische Durchsicht und Bewertung von Informationsmaterial/Studien der pharmazeutischen Industrie,
  • Bereitstellung von pharmakoökonomischen Daten.

Arzneimittelanamnese

  • Auswahl des Patientengutes,
  • Erheben der arzneimittelrelevanten Daten,
  • Bearbeitung der erhobenen Daten,
  • Weitergabe der Ergebnisse.


Eine Arzneimittelanamnese sollte für alle polypragmatisch behandelten Patienten, das heißt solche, die drei und mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, obligatorisch erstellt werden. Die Erhebung der arzneimittelrelevanten Daten erfolgt primär unter Verwendung der Aufzeichnungen der ärztlichen
Anamnese. Diese Daten lassen sich durch zusätzliche Informationen des Patienten ergänzen. Es können prinzipiell aber auch alle Daten durch eine direkte Patientenbefragung ermittelt werden. Beide Verfahrensweisen sind möglich. Welche Art der Anamneseerhebung gewählt wird, hängt von den organisatorischen Gegebenheiten (z.B. Krankenhausapotheke oder öffentliche Apotheke) ab.
Die Daten werden in einem speziell erarbeiteten Arzneimittelanamnesebogen erfaßt. Auf der ersten Seite des Bogens werden die Patientendaten eingetragen. Wichtig ist hierbei die Erfassung von Parametern, die Einfluß auf die Pharmakokinetik haben, wie zum Beispiel Rauchen, Nieren- und Leberinsuffizienz. Die Rückseite des Formulars dient zum Eintragen der aktuellen Medikation, der Ergebnisse und der Empfehlungen, die sich aus der Bearbeitung hinsichtlich der Arzneimittelinteraktionen, Nebenwirkungen, Dosierung und Applikation ergeben haben. Zur Bearbeitung werden neben der entsprechenden Literatur insbesondere Faktendatenbanken wie das Drugdex(r)-Arzneistoffinformationssystem und die ABDA-Interaktionsdatei eingesetzt.
Der bearbeitete Anamnesebogen wird dem behandelnden Arzt am Tag seiner Erhebung, z.B. in der Klinik über eine entsprechende Ablage auf der Station, zur Kenntnis gebracht und gehört anschließend zur Patientenakte. Werden gravierende Wechselwirkungen festgestellt, so bespricht der Apotheker diese umgehend mit Arzt und Pflegepersonal. Der Arzt erhält damit eine wertvolle Entscheidungshilfe für die weitere Therapie. In der Klinik ist die Arzneimittelanamnese auch Grundlage für die weitergehende pharmazeutische Betreuung der Patienten im Rahmen der klinischen Visite.
Verfasser:
Dr. rer. nat. J. Brüggmann, Leitender Apotheker
der Apotheke des Krankenhauses Moabit gGmbH, Turmstr. 21, 10559 Berlin
Mario Hartig, Apotheke des Krankenhauses Reinbek, St. Adolf-Stift, Hamburger Str. 41, 21465 Reinbek

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.