Pharmazeutisches Recht

In dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

Bundesrepublik Deutschland J{zt}Automatische Verschreibungspflicht


Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht
Vom 23.Juni 1998 (aus BGBl. I Nr.39 vom 29.Juni 1998, Seite1620)
Bonn, den 23.Juni 1998
Der Bundesminister für Gesundheit
Horst Seehofer
J{zt}Bekanntmachung einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinien
Vom 24. April 1998 (aus BAnz. Nr. 136 vom 25. Juli 1998)
Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 24. April 1998 beschlossen, die Anlage 2 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien/AMR) in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11155), zuletzt geändert am 23. Februar 1996 (BAnz. S. 4802), Anlage 2 zuletzt geändert am 18. Februar 1998 (BAnz. Nr. 115a vom 26. Juni 1998), wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
Teil A der Anlage 2 der Arzneimittel-Richtlinien wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
Festbetragsgruppen für Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V) und Vergleichsgrößen für die Festsetzung der Festbeträge (§ 35 Abs. 1 Satz 3 SGB V):
JWirkstoff: Estradiol
Festbetragsgruppe 1: orale Darreichungsformen (z.B. Dragees, Tabletten, Filmtabletten, Tropfen)
JWirkstoff: Pankreatin
Festbetragsgruppe 1: magensaftresistente polydisparse Darreichungsformen (z.B. Kapseln, Mikrotabletten, Beutel, Mikropellets)
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 24. April 1998
Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen
Der Vorsitzende
Jung

Berlin J{zt}Zulassung einer Weiterbildungsstätte für Apotheker


Vom 30. Juni 1998 (GesSoz IV C 12) aus ABl. Berlin Nr. 38 vom 24. Juni 1998, Seite 2804
Gemäß §6 des Gesetzes über die Weiterbildung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern vom 20. Juli 1978 (GVBl. S. 1493), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 1995 (GVBl. S. 226), ist die Schering AG mit ihren Organisationseinheiten -Klinische Pharmakologie und Wissenschaftliche Dienste sowie -Regulatorische Angelegenheiten in den Räumen des Gebäudes Müllerstraße 178, 13342 Berlin (Wedding) als Weiterbildungsstätte für Apotheker für das Gebiet -Arzneimittelinformationen zugelassen.
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Tel. (030) 2552-1652 oder 2552-0, intern 99728-1652

Nordrhein-Westfalen J{zt}Kammerversammlungsbeschlüsse der Apothekerkammer Nordrhein


Der Finanzminister hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NW folgende Beschlüsse der Kammerversammlung vom 3. Juni 1998 mit Erlaß vom 2. Juli 1998 genehmigt:
I. Verwendung (Aufteilung der satzungsgemäßen Rückstellung für die Überschußbeteiligung Stichtag 31. 12. 1997) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung
-Für jedes am 31. 12. 1997 dem Versorgungswerk angehörende Mitglied, das noch keine Rente bezieht, erhöht sich die Rentenanwartschaft um den Betrag, der sich ergäbe, wenn 2% seiner bis zum 31. 12. 1997 an das Versorgungswerk gezahlten Beiträge als einmaliger Beitrag im Jahre 1997 zur zusätzlichen Höherversorgung eingezahlt würden.
Zur Finanzierung dieser Maßnahme werden im Jahr 1998 DM 13582182,00 der Rückstellung für Überschußbeteiligung entnommen und als Beitrag vereinnahmt.
II. Anpassung der Rentenleistungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung
-Alle laufenden Renten des Versorgungswerkes, deren Zahlung vor dem 31. 12. 1997 begonnen hat, werden mit Wirkung vom 1. 1. 1998 um 2% erhöht.
Zur Finanzierung dieser Rentenerhöhung werden im Jahr 1998 DM 957266,00 als Beitrag aus der Rücklage für Überschußbeteiligung vereinnahmt und zur Auffüllung der Deckungsrückstellung verwendet.

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