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Versandhandel verboten

Das achte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes hat in der vergangenen Woche mit der Zustimmung des Bundestages seine vorletzte Hürde genommen. Wie aus Insiderkreisen zu hören war, dürfte dem jetzigen Gesetzesentwurf auch der Bundesrat mit den SPD-regierten Ländern am 10. Juli seine Zustimmung geben, so daß die AMG-Novelle dann noch in diesem Sommer verkündet wird.

Diese Novelle sieht einige für die Apotheke bemerkenswerte Änderungsvorschläge vor. Ein für die Apotheke wichtiger Punkt ist die Festschreibung des Versandhandelsverbots für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel. Endlich. Damit wird festgelegt, daß Arzneimittel nur in der Apotheke in Verkehr gebracht werden dürfen. Damit sollte es möglich sein, daß wir uns erstmal für einen Augenblick zurücklehnen und verschnaufen dürfen. Wirklich? Wenigstens sollten die ständig wiederholten Appelle der Krankenkassen, daß ihre Versicherten die Möglichkeit haben müßten, auch auf dem Versandhandelsweg Arzneimittel zu beziehen, verstummen. Ich hoffe, daß es dann endlich ruhiger wird um diese gebetsmühlenartig vorgetragene Forderung.

Noch nicht ausgestanden ist dieses Thema dagegen auf europäischer Ebene. Bangemanns Worte klingen mir noch im Ohr: Die Möglichkeit zu Teleshopping in Europa und das deutsche Versandhandelsverbot bei Arzneimitteln passen nicht zusammen. Es ist gut möglich, daß ein europäischer Vorstoß das Versandhandelsverbot hinterfragt und es zum Wackeln bringt...

Einen Fortschritt zur Bekämpfung des Dopings bringt die Aufnahme des ausdrücklichen Verbots, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen. Da fragt man sich, warum dieses Verbot nicht schon längst im Gesetz stand... Neu und zu begrüßen ist, daß auch in gedruckten Werbeanzeigen der Pharmaindustrie in Zukunft allein der Hinweis reicht, wie er bereits in audiovisuellen Medien Pflicht ist: " Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker..." - auf umfangreiche und für Laien sowieso meist unverständliche und zudem noch kleingedruckte Pflichttexte darf in Zukunft verzichtet werden. Es müssen in Printmedien neben diesem allgemeinen Hinweis nur noch die Bezeichnung des Arzneimittels, die Anwendungsgebiete und Warnhinweise, die für die Kennzeichnung oder äußeren Umhüllungen vorgeschrieben sind, angegeben werden (neben besonderen Warnhinweisen für alkoholhaltige Arzneimittel, Schmerz- und Abführmittel). Das Wort "Apotheker" wird in Zukunft also in allen Werbeanzeigen der Pharmaindustrie auftauchen und damit erneut auf die Beratungsfunktion des Apothekers - auf einer Stufe mit dem Arzt - aufmerksam machen.

Besonders erwähnenswert erscheinen mir zwei weitere neue Regelungen, die mit der achten AMG-Novelle in Kraft treten werden: Die Bundesoberbehörde kann die Öffentlichkeit im laufenden Stufenplanverfahren über Arzneimittelrisiken und beabsichtigte Maßnahmen informieren - in unserer aufgeklärten Zeit muß dies möglich sein. Und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) arbeitet mit den Bundes- und Länderbehörden zusammen, um ein gemeinsam nutzbares zentrales Informationssystem über Arzneimittel zu errichten.

Fazit: Diese AMG-Novelle hat die Arzneimittelsicherheit in Deutschland weiter verbessert.

Ein Tip in eigener Sache: Der Deutsche Apotheker Verlag, die Sächsische Landespothekerkammer und der Sächsische Apothekerverband veranstalten am Wochenende die Interpharm in Leipzig. Es erwarten Sie aktuelle Fortbildung, Diskussionsforen und Seminare. Falls Sie sich noch nicht dazu angemeldet haben: Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Ihr Peter Ditzel

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