DAZ aktuell

BtM-Verschreibungsverordnung: Längere Übergangsfrist für Codein

BONN (im). Ärzte können Suchtkranken noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres Codein oder Dihydrocodein verschreiben. Der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Betäubungsmittelrechts hat der Bundesrat am 19. Juni zugestimmt. Im Februar 1998 waren umfangreiche Neuregelungen zum Betäubungsmittelgesetz und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung in Kraft getreten (die DAZ berichtete). Sie sahen bei bisher mit Codein substituierten Abhängigen die Umstellung auf Methadon, Levomethadon oder ein anderes zugelassenes Substitutionsmittel vor, wobei Ausnahmen eingeräumt wurden. Für den Wechsel der Behandlung war ursprünglich ein Zeitraum bis zum 30. Juni 1998 vorgesehen, der nun bis zum Jahresende verlängert wird. In der Begründung zur Verordnung heißt es, mit der Fristverlängerung werde einem Wunsch der Ärzteschaft entsprochen.

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