DAZ aktuell

Gesetzgebung: 8. AMG-Novelle kommt

Das Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln wird gesetzlich verankert. Am 18. Juni nahm die achte Novelle des Arzneimittelgesetzes (8. AMG-Novelle) im Bundestag die letzten parlamentarischen Hürden. Die Zustimmung des Bundesrats wird erwartet.

Im Gesetz wird festgestellt, daß ein Handel mit Medikamenten nur durch befugte Personen, wozu insbesondere Apotheker zählen, erfolgen darf. Zum Bezug aus dem Ausland wird festgelegt, daß diese Möglichkeit nur für Personen gelte, die keine gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Vermittler seien. In der achten AMG-Novelle wird zudem die Öffentlichkeitswerbung in Printmedien an die der audiovisuellen Medien angeglichen. Will ein pharmazeutischer Hersteller außerhalb der Fachkreise in Zeitungen oder Zeitschriften werben, muß der Satz "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage ..." gut lesbar und deutlich abgegrenzt von anderen aufgedruckt sein.
Endgültiges Aus für die geplante Änderung der Arzneimittel-Haftung: Der Plan, die arzneimittelrechtlichen Regelungen des ressortübergreifenden Regierungsentwurfs an die 8. AMG-Novelle anzuhängen, wurde aufgegeben. Nachdem der Regierungsentwurf aus Zeitgründen in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden kann, scheiterte die SPD in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuß mit ihrem isolierten Gesetzentwurf zur Arzneihaftung.

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