DAZ aktuell

Arbeitsgruppe gebildet: Auslandsleistung nur in Ausnahmen

Krankenkassen sollen Behandlungen im Ausland weiterhin nur in Ausnahmefällen in Deutschland erstatten.

Der Bundesgesundheitsminister kündigte in der vergangenen Woche eine Arbeitsgruppe der Krankenkassen, Länder sowie Aufsichtsbehörden unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums an, die bis Ende dieses Jahres die Folgen der beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs beraten soll. Nach Ansicht von Horst Seehofer muß politisch geklärt werden, wie das Spannungsverhältnis zwischen freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr in Europa einerseits und nationaler Verantwortung für die Sozialsysteme andererseits gelöst werden kann.


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