Apothekerkammer Nordrhein: Pflicht zur Weiterbildung?

Am 21. April fand in Bonn eine Gesprächsrunde zum Thema "Pflichtweiterbildung" statt. Diese kammer- und listenunabhängige Gesprächsrunde, organisiert von jungen Bonner Apothekern und Apothekerinnen, hatte zum Ziel, Pro und Contra einer möglichen "Pflichtweiterbildung" zu erörtern. Als kompetenter Referent sprach Prof. Dr. Horst Weber, der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Apothekerkammer Nordrhein.

Apothekerkammer Nordrhein: Pflicht zur Weiterbildung?

Professor Weber erläuterte seine Vorstellungen, daß die Weiterbildung ein qualitätssicherndes Instrumentarium unseres Berufsstandes sei. Es sei nötig, die Pharmazie und damit den Berufsstand des Apothekers aufzuwerten. Auch in Hinsicht auf das Erschließen neuer Berufsgebiete könne eine Diversifizierung des Berufsbilds durch die Weiterbildung hilfreich sein. Er plädierte für die Schaffung eines Gesamtkonzeptes, das von zwei Säulen getragen werden soll:
• von der wissenschaftlich geprägten universitären Ausbildung und
• von einer darauf aufbauenden praxisbezogenen Spezialisierung. Die Integration der praxisbezogenen Ausbildung oder die Spezialisierung in Richtung eines bestimmten Fachgebietes bereits während der universitären Ausbildung lehnte Professor Weber ab, da sonst die Gefahr bestünde, daß die Wissenschaftlichkeit des Pharmaziestudiums angezweifelt wird. Die drohende Schließung der Pharmazie an der Universität des Saarlandes sei ein Alarmsignal. In Analogie zur zahnmedizinischen Ausbildung hält Weber es für sinnvoll, nach dem Staatsexamen und der Approbation als Apotheker eine stärker praxisorientierte Weiterbildung zu absolvieren. Er hofft, daß die Weiterbildung für zukünftige Führungspositionen obligatorisch wird, lehnt aber deutlich eine gesetzlich festgeschriebene Pflicht zur Weiterbildung ab. Abschließend betonte er, daß diese Weiterbildung in eine kontinuierliche Qualitätssicherung pharmazeutischen Wissens integriert werden müsse. Nach diesem Statement folgte eine lebhafte Diskussion, in der übereinstimmend gefordert wurde, ein qualitätssicherndes System für die Weiterbildung zu etablieren. Es wurde auf die Gefahr hingewiesen, daß die obligatorische Weiterbildung zu einer kassenpharmazeutischen Zulassungsbeschränkung führen könne. Auf die Nachfrage nach der Ursächlichkeit dieser Veranstaltung verwies Professor Weber auf eine Empfehlung der zuständigen EU-Kommission, die zur Harmonisierung der Niederlassung von Apothekern einheitliche Qualitätsrichtlinien vorsieht. Der Vorschlag, den dritten Ausbildungsabschnitt um ein weiteres Jahr zu verlängern, wurde kontrovers diskutiert.

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