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ADKA-Kongreß: Optimierung der Arzneimitteltherapie

500 Teilnehmer kamen zum XXVII. Wissenschaftlichen Kongreß des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e. V. vom 14. bis 17. Mai nach Hannover. Unter Führung von Dr. Lothar Bornmann, Oldenburg, war vom Landesverband Niedersachsen mit Unterstützung durch die ADKA-Serviceabteilung ein wissenschaftliches Programm unter dem Motto "Optimierung der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus" zusammengestellt worden, das mit Hauptvorträgen, Podiumsdiskussion, Kurzvorträgen, Seminaren und Postern vielfältige Informationen bot. Die Mitgliederversammlung unter Leitung von Dr. Hugo Krämer, Präsident der ADKA e. V., verlief trotz großer Sorgen der Krankenhausapotheker in harmonischer und sachlicher Atmosphäre.

Ansprachen Dr. Lothar Bornmann, Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen der ADKA e.V., konnte als Gäste bei der Eröffnung unter anderen den Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Herbert Schmalstieg, Ministerialrat Dr. Hanspeter Höcklin sowie Dr. Herbert Gebler, Präsident der Landesapothekerkammer Niedersachsen, begrüßen. Bornmann wies darauf hin, daß die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung im Krankenhaus erhebliche Sicherheitslücken aufweisen. So bemühen sich die Krankenhausapotheker seit Jahren um eine bessere Versorgung der ambulanten Krebspatienten. Die öffentliche Apotheke ist nur selten in der Lage, hierbei die nötige Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Allgemein anerkannt ist, daß nur durch das Engagement der Krankenhausapotheker diese Versorgungslücke geschlossen werden kann. Dennoch war es bisher nicht möglich, die für ein legales Vorgehen erforderlichen Gesetzesänderungen zu erreichen. Als weiteres Beispiel führte Bornmann die Ausnahme der Blut- und Plasmaderivate von der Apothekenpflicht auf. Obwohl die Risiken dieser Produkte wohl bekannt sind, wird der Sachverstand des Apothekers ausgegrenzt: "Aus der Sicht der Arzneimittelsicherheit ist dies eine völlig unerträgliche Situation. Diese Präparate gehören in die Apotheke!" Auch der sogenannte graue Markt ist den Krankenhausapothekern seit langem ein Dorn im Auge. Auch hier ist aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zu fordern, daß der graue Markt weg muß: "Hier bereichern sich einige wenige auf Kosten aller anderen." Ministerialrat Dr. Hanspeter Höcklin überbrachte die Grüße der niedersächsischen Landesregierung und insbesondere die Grüße der niedersächsischen Sozialministerin Heidrun Alm-Merk. Höcklin wies darauf hin, daß Krankenhausapotheker einen wichtigen Beitrag zur sicheren und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung im Krankenhaus leisten, insbesondere durch ihre direkten Kontakte zu Ärzten und vermehrt auch zu Patienten. Dr. Herbert Gebler, Präsident der Landesapothekerkammer Niedersachsen, ging auf die Querelen im Berufsstand ein. Verwaltungsleiter würden von öffentlichen Apotheken dazu verleitet, Versorgungsverträge abzuschließen, um Kosten zu sparen. In spätestens fünf Jahren könnten sie dann feststellen, daß doch keine Kosten gespart wurden. Nachgewiesen sei, daß mit der ständigen Anwesenheit eines Krankenhausapothekers enorme Kosten gespart werden. Dr. Hugo Krämer, Präsident der ADKA e.V., dankte den Organisatoren der Tagung für ihren Einsatz. Er mahnte an, daß man bei allen Sparbemühungen nicht vergessen sollte, daß sich in Dienstleistungsbereichen wie dem Krankenhaus Menschen für das höchste Gut des Menschen, nämlich die Gesundheit, einsetzen. Trotz aller Kosten-Nutzen-Aspekte gehe es darum, Patienten zu heilen. Die Krankenhausapotheker müßten nur eindringlicher klar machen, daß das Arzneimittel ohne die beratende pharmazeutische Dienstleistung nur eine Chemikalie sei, mit der man durchaus auch Schaden anrichten könne.

Preise und Preisträger Glaxo-Wellcome-Preis 1997/98. Zum Thema des Glaxo-Wellcome-Preises 1997/98 "Innovative Konzepte der Krankenhausapotheke zur Betreuung und Neugewinnung externer Kunden" waren vier Arbeiten eingereicht worden. Den mit 20000 DM dotierten Preis erhielt Jürgen Sawazki aus Viersen für seine Arbeit "Pharmazeutische Analytik - ein vergessenes Standbein der Krankenhausapotheke". Sawazki zeigte in seiner richtungsweisenden Arbeit auf, daß in einer Zeit, in der viele Krankenhausapotheken durch Bettenabbau und Outsourcing in ihrer Existenz gefährdet sind, die pharmazeutische Analytik ein interessantes Arbeitsgebiet der Zukunft ist und Perspektiven, auch für kleine Krankenhausapotheken, bietet. Autorenpreis der Zeitschrift Krankenhauspharmazie 1997, gestiftet von der Firma Amgen. Zum drittenmal wurde der Autorenpreis der Zeitschrift Krankenhauspharmazie verliehen, in diesem Jahr hatte ihn zum ersten Mal die Firma Amgen GmbH, München, gestiftet. Mit dem mit 8000 DM dotierten Preis wurde die Leistung von Autoren gewürdigt, deren Beitrag nach Inhalt und Stil ein bedeutsames Thema aus dem Bereich der Krankenhauspharmazie aufgegriffen hatte. Den Preis für das Jahr 1997 erkannte eine unabhängige Jury Dr. Robert van Gemmern, Kathrin Steiger und Dr. Egid Strehl, Freiburg, zu für die Arbeit "Zentrale Studienzubereitung und GCP: Organisatorische Erwägungen", die im August 1997 in der Zeitschrift Krankenhauspharmazie erschienen war. Dr. Wilhelm Hellein, Geschäftsführer der Firma Amgen GmbH, München, wies in seiner Laudatio darauf hin, daß die Jury diese Arbeit ausgewählt hat, weil sie ein standespolitisch bedeutsames Thema zum Inhalt hat, das die Bedeutung des Krankenhausapothekers unterstreicht und stärkt. Sie zeigt ein neues und wichtiges Arbeitsgebiet für Krankenhausapotheker auf und gibt einen Denkanstoß in Richtung noch stärkerer Zusammenarbeit von Apothekern, Ärzten und der pharmazeutischen Industrie bei der klinischen Prüfung und bei der Entwicklung neuer Arzneimittel. Kurzvortrags- und Posterpreise. Die besten Kurzvorträge und Poster, die während des Kongresses in Hannover präsentiert wurden, erhielten von der Firma Essex Pharma GmbH, München, gestiftete Preise. Folgende Kurzvorträge wurden ausgezeichnet: 1. Preis: Jahn Wehrle, Ulricke Bollinger, Werner Bollinger, Northeim: TDM-induziertes Patientenscreening: Neue Aspekte des therapeutischen Drug Monitorings mit dem Unit-Dose-System. 2. Preis: Annette Freidank, P. Heinkele, Roland Radziwill, Fulda: Vorteile einer konsequenten Therapie der zytostatika-induzierten Emesis und Nausea. Bei den Postern wurden vier Preise vergeben, und zwar: 1. Preis: Otto Frey, A. Irtel von Brenndorff, Heidenheim: Phenytoin-Serumspiegel bei Frühgeborenen. 2. Preis: Sabine Rau, M. Klein, N. Samev, Gerhard Carstens, Hannover: Latex-freier OP-Handschuh Neotech im Permeationstest gegen Zytostatika. 3. Preis: Christine Schaffer, O. Genzel-Boroviczeny, B. Koletzko, München-Harlaching: Verluste von Vitamin A bei Applikation von neonatologischen Infusionslösungen. 4. Preis: C. Beitz, T. Bertsch, W. Schrammel, D. Hannak, Claus Einberger: Einflüsse in der Infusionstherapie häufig verwendeter Behältermaterialien Polyethylen und Glas auf die Stabilität von Zytostatikazubereitungen.

Fehler bei der Medikation Bryony Dean, School of Pharmacy, Universität von London, beschrieb, welche Medikationsfehler bei welchem Arzneimittelverteilsystem auftreten können. Ein Medikationsfehler liegt dann vor, wenn der Patient eine andere als die verschriebene Medikation erhält. Medikationsfehler sind zum Beispiel falsche Dosierung, fehlende Dosierung, falsches Arzneimittel oder falscher Zeitpunkt der Applikation. Verschiedene Studien haben gezeigt, daß Medikationsfehler bei etwa 5% aller Arzneimittelapplikationen auftreten. Zur Erfassung der Medikationsfehler gibt es verschiedene Verfahren, von denen die Beobachtung der Zubereitung und Applikation von Arzneimitteln am zuverlässigsten ist. Zwei Beobachtungsstudien aus den Jahren 1993 und 1997 ergaben für die verschiedenen Arzneimittelverteilsysteme folgende Häufigkeiten von Medikationsfehlern: -Britische Stationsapotheke (1993): 3,2%, -Britische Stationsapotheke (1997): 8,0%, -Amerikanisches Unit-Dose-System (1993): 5,3%, -Deutsches Unit-Dose-System (1997): 2,4%, -Deutsche Stationsapotheke (1997): 5,1%. Zur Minimierung der Fehler ist es hilfreich, die "vulnerablen" Schritte bei den jeweiligen Systemen zu kennen und entsprechende Änderungen im Ablauf, soweit möglich, vorzunehmen. So können zum Beispiel die verschiedenen Übertragungsschritte einer Verordnung auf ein Minimum reduziert und so Übertragungsfehler vermieden werden.

Fehleranalyse Dipl.-Ing. Uwe Schmidt von der Volkswagen AG in Wolfsburg befaßte sich mit dem Thema "Fehleranalyse". Seine Thesen lauteten u.a.:
• Fehler werden vom Kunden nicht akzeptiert.
• Die Rechtsprechung unterstützt zunehmend den Kunden.
• Die Bedeutung des Fehlers hängt von seinen Auswirkungen ab.
• Was nicht gemessen wird, kann auch nicht verbessert werden.
• Ohne wirkungsvolle Maßnahmen gibt es keine Verbesserung.
• Fehler stammen aus Prozessen. Die Grundlage für eine wirkungsvolle Fehleranalyse ist eine systematische Erfassung und Auswertung. Dadurch ist es möglich, Fehlerquellen zu erkennen, nachhaltig zu beseitigen und die Wirksamkeit der Maßnahmen festzustellen. Fehleranalysen können aber nur dort gemacht werden, wo man sich zu Fehlern bekennt.

Podiumsdiskussion Michael Engel, Norddeutscher Rundfunk, Hannover, moderierte die Podiumsdiskussion zum Thema "Optimierung der Arzneitherapie im Krankenhaus". Es diskutierten: Dr. Irene Krämer, Mainz, für die ADKA, Marita Mauritz vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe, Hans-Peter Maier, Berlin, vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband, Dr. Rudolf Henke vom Marburger Bund und Birger Rostalski vom Verband der Angestellten-Krankenkassen. Während Maier und Rostalski die Arbeit des Apothekers im Krankenhaus und auf der Station als sehr wertvoll einschätzten, war von ärztlicher und pflegerischer Seite doch eher Skepsis zu spüren. Insgesamt waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion - wie so oft bei derartigen Anlässen - darin einig, daß mehr Kommunikation der beteiligten Gruppen untereinander nötig und wertvoll sei.

Mitgliederversammlung In seinem Geschäftsbericht wies der Präsident der ADKA, Dr. Hugo Krämer, München, darauf hin, daß die "Konzentration auf die sogenannten Kernaufgaben" derzeit das Zauberwort sei, mit dem man ausdrücken wolle, daß einerseit nur noch das, was medizinisch und pflegerisch am Krankenhauspatienten geleistet werde, örtlich und patientennah im Haus verbleiben müsse, andererseits könnten Leistungen, die nur zur Versorgung oder auch Administration dienten, ausgelagert werden. Es erscheine verständlich, daß Ware dort beschafft werden solle, wo sie am günstigsten zu sein scheine. Schließungen von Krankenhausapotheken und Konzentration auf größere Einheiten seien die Folge. Ein weiteres Problem sind die Initiativen des Großhandels, der direkt am Arzneimittelmarkt im Krankenhaus partizipieren möchte. Krämer wies eindringlich auf diese Gefahren für die Existenz der Krankenhausapotheken hin: "Wenn die wirtschaftliche Basis und die essentiellen Versorgungsaufgaben für die Krankenhausapotheke schwinden, wird die Institution früher oder später auch in Frage gestellt sein." Eine Umfrage bei etwa 100 im Krankenhausgeschäft tätigen Firmen ergab, daß man im Krankenhausgeschäft nicht mit Großhandelsunternehmen kooperieren will. Beklagt wurden jedoch auch die relativ hohen Vertriebskosten für das Krankenhaus. Daher müssen Krankenhausapotheker ihr Bestell- und Beschaffungsmanagement in Zusammenarbeit mit der Industrie kostensparend weiterentwickeln. ADKAKOM sollte noch stärker genutzt werden. Zum Thema krankenhausversorgende öffentliche Apotheken wies Krämer nochmals darauf hin, daß diese gegenüber der Krankenhausapotheke rechtlich privilegiert sind: "Die Privilegien werden durch Fütterung des ,grauen Arzneimittelmarktes' genutzt, um damit das Krankenhausgeschäft mit Dumpingkonditionen subventionieren zu können." In zahlreichen Gesprächen mit der ABDA und den beteiligten Verbänden wurden diese Probleme nachdrücklich vorgetragen. Die offizielle Berufsvertretung unterstütze derzeit das Ziel der ADKA noch nicht voll, die zahlreichen Gespräche hätten jedoch Problembewußtsein geschaffen. Mit der Änderung des Apothekengesetzes sollen auf Beschluß des Bundesrats unter anderem der Krankenhausapotheke zusätzliche Aufgaben in der Versorgung ambulanter Krankenhauspatienten und von Pflegeheimen zufallen. Der mit der ABDA erzielte Kompromiß beinhaltet die Versorgung von ambulanten Patienten zur Anwendung im Krankenhaus. Damit erhielten die Krankenhäuser das Recht, ambulante Leistungen bei der Arzneimittelversorgung abzurechnen, was derzeit das Sozialgesetzbuch V noch nicht zuläßt. Formal ist dort eine Ergänzung notwendig, eine ensprechende Formulierung wurde von der ADKA vorgeschlagen. Die Gesetzesänderung wird aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden können. Deshalb sollten auf Anraten der Politiker die bisherigen Versorgungsstrukturen insbesondere für onkologische Patienten weiterhin genutzt werden. Zur mittelfristigen Zukunft der Krankenhauspharmazie wies Krämer darauf hin, daß die wirtschaftliche Basis nicht mehr so sicher sei. Die Mandatsträger würden die Ziele des Verbandes im Sinne der ADKA-Thesen weiter verfolgen und alles unternehmen, was die Position der Krankenhausapotheker stärke, bzw. würden Angriffe auf originäre Aufgaben und Zuständigkeiten abwehren. Zum Schluß dankte Krämer allen, die die ehrenamtliche Arbeit des Vorstands in vielfältiger Weise unterstützt haben. Karla Domagk, Greifswald, legte den Kassenbericht für die ADKA e. V. und die ADKA-Serviceabteilung vor. Kassenprüfer Dr. Rainer Brackertz, Berlin, bestätigte eine einwandfreie Führung der Kasse. Nach Vorlage des Haushaltsplans und nach den Berichten der Vorsitzenden der Arbeitsausschüsse wurde der Vorstand auf Antrag von R. Zimmermann, Offenbach, mit großer Mehrheit entlastet. Ein ausführlicher Bericht über die Tagung wird im Juli-Heft der Zeitschrift Krankenhauspharmazie erscheinen. sh

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