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Neuer Organspendeausweis: Druckunterlagen können angefordert werden

BONN (bmg). Das Bundesministerium für Gesundheit hat gemeinsam mit den Ländern einen Muster-Organspendeausweis festgelegt, der am 6.Juni, am Tag der Organspende, im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde. Jeder kann den Organspendeausweis nachdrucken und darauf als Herausgeber seinen Namen, Anschrift und ggf. Logo aufdrucken. Disketten mit den digitalen Druckunterlagen stehen für den Nachdruck zur Verfügung und können bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angefordert werden. Die bisherigen Ausweise über eine Erklärung zur Organspende verlieren dadurch jedoch nicht ihre Gültigkeit.

Der neue Organspendeausweis soll das Zusammenwirken der Beteiligten bei der Organspende fördern und erleichtern. Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer: "Ich hoffe, daß der Musterausweis nicht nur von den gesetzlich zur Aufklärung verpflichteten Landes- und Bundesbehörden, den Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen, sondern auch von den zahlreichen privaten Initiativen, insbesondere vom Arbeitskreis Organspende, den Selbsthilfegruppen, den Betroffenenverbänden und den Transplantationszentren, verwendet wird." Jeder sollte sich zu Lebzeiten selbst entscheiden, ob er nach dem Tod durch eine Organspende Leben retten will. Denn er erspart damit seinen Angehörigen eine große zusätzliche Belastung, falls sie im Todesfall gebeten werden, eine Entscheidung stellvertretend nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu treffen. Die persönliche Entscheidung zu Lebzeiten hat absoluten Vorrang. Sie ist über den Tod hinaus für die Angehörigen bindend. Daher kommt der Dokumentation der getroffenen Entscheidung zur Organspende große Bedeutung zu. Sie ist die beste Gewähr dafür, daß dem eigenen Willen im Todesfall - in Achtung vor dem fortwirkenden Persönlichkeitsrecht - entsprochen wird. Der neue Muster-Organspendeausweis erleichtert es, den persönlichen Willen unmißverständlich zu dokumentieren und so für Angehörige wie Ärzte Klarheit zu schaffen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen kann man der Spende von Organen und Geweben uneingeschränkt zustimmen, die Spende beschränken, d.h. bestimmte Organe und Gewebe von der Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe spenden, oder einer Spende widersprechen. Wer die Entscheidung nicht selbst oder nicht sofort treffen will, kann sie auf eine andere Person übertragen, z.B. auf den Ehepartner, einen guten Freund oder eine sonstige Vertrauensperson. Schließlich kann man in der Zeile "Anmerkungen/Besondere Hinweise" z.B. eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll, oder auf eine Erkrankung hinweisen, die für die Spende von Bedeutung sein könnte.

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