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Arzneiregelungen: Flickenteppich in der Schweiz

BADEN-BADEN (im). In der Schweiz mit ihren 26 Kantonen existiert eine Fülle unterschiedlicher Vorschriften zum Arzneimittelbereich. Welche Auswirkungen es für die Apotheker hat, wenn in einem Kanton Ärzte oder Drogeriemitarbeiter Arzneimittel abgeben dürfen oder Versandhandel praktiziert wird, in anderen aber nicht, war Thema der Veranstaltung "Apotheker in der Schweiz - gleiche Probleme, gleiche Lösungen?" am 9.Mai auf dem Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in Baden-Baden.

Im Gegensatz zu Deutschland mit den drei Organisationen ABDA, Bundesapothekerkammer und Deutscher Apothekerverband ist der Schweizerische Apothekerverein (SAV) für seine rund 5000 Mitglieder alleinige Wirtschaftsvertretung und Kammer zugleich. Der SAV will nach Angaben seines Präsidenten Dr. Max Brentano eine leistungsorientierte Vergütung für die Pharmazeuten durchsetzen, deren größter Anteil eine Pauschale für Medikamente sei. Der SAV will die Apotheken als Gesundheitszentren und erste Anlaufstelle für Patienten positionieren und sich beispielsweise für öffentliche Gesundheitserziehung stark machen. Seit 1996 ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft, das das System des Nachbarlandes reformierte und zwischen obligatorischer Grund- und freiwilliger Zusatzversicherung trennt. Darüber hinaus gebe es ein neues Kartellgesetz, das nach Ansicht der Schweizer Kollegen jedoch der Arzneimittelsicherheit entgegensteht. Geplant sei erstmals ein nationales Heilmittelgesetz, in dem zum Beispiel das Versandhandelsverbot aufgenommen werden soll. Die Komplexität des Systems ist durch die Kantone bedingt, die viele Regelungen abschließend für ihr Gebiet treffen dürfen. So gibt es nach Worten von Dr. Christian Ruetz vom SAV in 19 Kantonen die uneingeschränkte Selbstdispensation durch Mediziner, die in ihren Praxen Arzneimittel verkaufen. Die Mediziner kauften zu Einkaufspreisen, die etwas über denen der Apotheken lägen, ein, erhielten jedoch hohe Naturalrabatte. Angesichts freier Vertriebswege beliefern die Grossisten selbstdispensierende Ärzte, Apotheken, Drogerien und Krankenhäuser gleichermaßen. Fünf Kantone haben ein Apothekenmonopol, hier existieren Qualitätszirkel mit den Ärzten. Eine Arzneimittelpreisverordnung wie in Deutschland gibt es laut Ruetz nicht, bei national festgelegten Preisen entschieden Hersteller und Vertreiber wie Apotheken in einem "gentleman agreement" über die Handelsspannen. Preissenkungen mit zum Teil erheblichen Dimensionen kommen vor, genannt wurde das Beispiel einiger Novartis-Präparate, die über dem deutschen Preis lagen und im April auf 40 Prozent unseres Preises abgesenkt wurden. Wie Brentano sagte, stehen die derzeitigen Erträge in den Apotheken im Mißverhältnis zum Aufwand. Es finde eine Quersubventionierung der billigeren Medikamente durch teure statt. Durchschnittlich warteten die Pharmazeuten 140 Tage auf die Zahlung der Krankenkassen, was erhebliches Kapital binde.

Ungeliebter Versandhandel Da gesetzliche Regelungen wie ein Verbot fehlen, wird in einigen Kantonen der Arzneiversandhandel praktiziert. Die Kollegin Regula Studer informierte über das Projekt der großen Krankenkasse Helsana, das die Apotheker ablehnten. Insgesamt hielten sie es für fachlich unvertretbar und wegen der fehlenden Betreuung vor Ort für patientenfeindlich. Die Versandstätte in Solothurn, in dessen Kanton Frau Studer eine Landapotheke besitzt, habe die gleichen Auflagen wie die Apotheken, habe allerdings rund 25 Millionen Franken Versichertengelder zum Aufbau erhalten bei gleichzeitiger Steuererleichterung. Die Kasse habe zwar das Arbeitsplatzargument erwähnt, von den versprochenen 100 neuen seien bisher lediglich 22 geschaffen worden. Da chronisch Kranke angesprochen werden, sei dies eine klassische Rosinenpickerei, so Studer. Dabei seien viele Fragen noch offen, etwa die, wie der Versand in Kantone zu behandeln ist, wo er nicht zugelassen sei. Betriebswirtschaftlich gesehen mache die Kasse ein Minus, ergänzte Ruetz mit seinem Kollegen Wild, ebenfalls SAV. Bei derzeit 8000 Kunden, denen die Helsana 50 Franken Rückvergütung anbiete, einem Bruttoumsatz von einer Million Franken pro Jahr finde angesichts des erforderlichen Personal- und Logistikaufwands eine Quersubventionierung {te}durch die Kasse statt. Wie Wild sagte, hat die Krankenkasse bisher noch keine Beweise für die von ihr prognostizierten Einsparungen in Höhe von zehn bis 15 Prozent vorgelegt. Seiner Meinung nach soll der Versand in den wenigen Ausnahmefällen, in denen er Sinn machen könnte (beispielsweise Manager unter hohem Zeitdruck) durch die Krankenkassen auf die Regelversorgung ausgeweitet werden.

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