Bundesgesundheitsministerium: Änderung im Tierarzneimittelrecht

Das Bundesgesundheitsministerium hat dem Bundesrat eine Verordnung zur Änderung tierarzneimittel- und lebensmittelrechlicher Vorschriften zugeleitet.

Bundesgesundheitsministerium: Änderung im Tierarzneimittelrecht

Diese setzt entsprechende EG-Richtlinien um. Beispielsweise wird die generelle Ausnahme vom Anwendungsverbot für Stoffe mit Hormon-Wirkung zur Induzierung der Laichreife bei Fischen gestrichen. Weiter heißt es in der Begründung, daß die EG-Richtlinien die Anwendung von Stoffen mit estrogener Wirkung zur Beeinflussung der Beschaffenheit des Fleisches oder des Fleisch- oder Fettansatzes, zur hormonalen Sterilisation oder zur Beseitigung des Ebergeruchs nicht mehr erlauben. Ausnahmen dürften nur zur therapeutischen Behandlung oder zu tierzüchterischen Zwecken in bestimmten Fällen zugelassen werden, diese Ausnahmen werden berücksichtigt.

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