DAZ aktuell

Verschreibungspflicht: Änderungen bei Ibuprofen und Ketoprofen

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine weitere Änderungsverordnung zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln dem Bundesrat zugeleitet.

Sie führt für das nichtsteroidale Antirheumatikum Ketoprofen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Rezeptpflicht ein und ändert die bestehenden Ausnahmeregelungen für das nichtsteroidale Antiphlogistikum Ibuprofen. Der Wirkstoff Ketoprofen zur cutanen Anwendung soll künftig in 2,5 Prozentigen Zubereitungen nicht verschreibungspflichtig sein, bei Ibuprofen werden die maximale Einzeldosis von 200 auf 400 Milligramm und die Tagesdosis von 800 auf 1200 Milligramm erhöht. Bei weiteren Substanzen soll die automatische Verschreibungspflicht verlängert werden. Der Bundesrat muß noch zustimmen

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