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Rexrodt hat unterzeichnet: Arzneimittelpreisverordnung kommt mit Änderung

BONN (im). Bundeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt hat am 15. April die erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV) unterzeichnet. Damit kann die Vorlage nach Verkündung wie geplant am 1. Juli 1998 in Kraft treten. Ziel sei es, so heißt es in der Begründung, die hohen Distributionskosten für teure Arzneimittel zu begrenzen.

Was ändert sich? Die Novellierung der AMpreisV sieht einen deutlich abgesenkten Festzuschlag für die Apotheken bei teuren Arzneimitteln vor. Ab einem Apothekeneinkaufspreis (EK) von 1063,82 Mark errechnet sich ab Juli der Festzuschlag aus einem prozentualen Aufschlag von 8,263 Prozent und einem Fixaufschlag von 231,25 Mark. So werde der fünfprozentige Kassenrabatt der Apotheken berücksichtigt, der den Rohertrag mindere. Bis zum EK von 1063,81 bleiben die bisherigen Aufschläge unverändert, also beispielsweise ab einem EK von 70,31 DM bei 30 Prozent. Die Änderung sieht darüber hinaus einen erheblich abgesenkten Höchstzuschlag für den pharmazeutischen Großhandel ab einem Herstellerabgabepreis von 1339,29 Mark von zwölf auf drei Prozent zuzüglich 120,53 Mark vor. Bis zu diesem Herstellerabgabepreis bleibt es für die Großhändler demnach zum Beispiel bei dem zwölfprozentigen Zuschlag, der ab 108,72 Mark beginnt. Nach Schätzung des Ministeriums sind rund 200 Produkte von der Absenkung betroffen.

Der Ausgleich Zur Kompensation von Einkommensverlusten der Apotheker werden die Notdienstgebühren von zwei auf drei Mark erhöht und die Rezepturzuschläge verdoppelt. Die seit 1980 unverändert gebliebenen Rezepturarbeitspreise steigen demnach von 1,50, drei und 4,50 Mark ab Juli auf drei, sechs und neun Mark. Ursprünglich hatte der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Erhöhung der Nachttaxe auf fünf Mark vorgesehen, was aber, wie berichtet, keine Mehrheit unter den Bundesländern gefunden hatte. Das Anheben bezeichnet das BMWi mit Hinweis auf die seit 1980 deutlich gestiegenen Lohnkosten als notwendig. Zur Begründung der Neuregelung heißt es, die Preisstruktur des Arzneimittelmarktes habe sich in den vergangenen Jahren hin zu höherpreisigen Medikamenten verschoben. Die Zahl der von Apotheken abgegebenen Packungen mit einem EK von über 1000 Mark habe sich zwischen 1993 und 1997 mehr als verdoppelt. Wurden 1996 in diesem Preissegment noch rund 238000 Packungen in Apotheken abgegeben, so das BMWi, sei die Zahl im vergangenen Jahr auf 383000 Packungen gestiegen. Bei hochpreisigen Präparaten entstünden bisher "extrem hohe Distributionskosten". Die Roherträge bei sehr teuren Präparaten für Apotheken und Großhandel seien sachlich nicht mehr zu rechtfertigen. Das Ministerium erwartet für die nächsten Jahre einen weiteren Anstieg hochpreisiger Arzneimittel, wozu insbesondere die Gentechnologie beitragen werde. Minister Rexrodt: "Mittel- und langfristig erwarte ich von der Neuregelung deutliche Einsparungen zugunsten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen und damit mittelbar auch für die Patienten."

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