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Naturschutzrecht: Bundesrat stimmt "kleiner Lösung" zu

Der Bundesrat hat der Änderung des Naturschutzgesetzes in der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Form zugestimmt, nachdem der Bundestag bereits einen entsprechenden Gesetzesbeschluß gefaßt hat.

Die Neuregelung beinhaltet die Umsetzung von EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie). Durch die FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ein europäisches ökologisches Netz von besonderen Schutzgebieten "Natura 2000" zu errichten. Die Begriffsbestimmungen des Netzes "Natura 2000" werden in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen. Die Länder wählen die dafür in Frage kommenden Gebiete aus und stellen die Verbindung mit dem Umweltministerium her. Durch Rechtsverordnung können mit Zustimmung des Bundesrates Besitz- und Vermarktungsverbote für bestimmte Tier- und Pflanzenarten festgelegt werden, soweit dies wegen der Gefahr einer Verfälschung der heimischen Tier- oder Pflanzenwelt oder der Gefährdung des Bestands oder der Vertreibung heimischer wildlebender Flora oder Fauna erforderlich ist.

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