DAZ aktuell

Bis Ende 1998: Koppelung ausgesetzt

BONN (im). Die Koppelung von Beitrags- und Zuzahlungserhöhungen wird bis Ende dieses Jahres ausgesetzt. Der Bundesrat billigte am 6. März die notwendige Gesetzesänderung.

Nach dem ersten GKV-Neuordnungsgesetz sollen Selbstbehalte der Patienten um je eine Mark steigen, wenn eine Krankenkasse ihren Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte anhebt. Dieser Automatismus wird nicht gestrichen, sondern zunächst bis zum Jahresende eingefroren. Durch die Zustimmung der Länderkammer zum sogenannten GKV-Finanzstärkungsgesetz, das diesen Passus enthält, können darüber hinaus die westdeutschen Krankenkassen ihren defizitären Schwesterorganisationen intern helfen. Ostkrankenkassen dürfen zudem bis Jahresende Kredite aufnehmen. Die Krankenkassen in den neuen Ländern erhalten darüber hinaus ab 1999 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1,2 Milliarden Mark durch einen gesamtdeutschen Risikostrukturausgleich, der auf die Grundlöhne beschränkt wird. Derzeit wird der Ausgleichsfonds der Kassen getrennt nach Ost und West vorgenommen. Die Länderkammer sprach sich weiterhin für den überregionalen Finanzausgleich der Krankenkassen aus. Für die gleiche Leistung der Krankenversicherung müsse bei gleichem Einkommen auch ein vergleichbarer Beitrag erhoben werden. Aus Bayern und Baden-Württemberg kommen dagegen Pläne, Beitragssätze und Ausgleichssystematik zu regionalisieren, um den Wettbewerb nicht völlig zu nivellieren. Beide Länder stimmten daher im Bundesrat gegen das Gesetz.

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