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Arzneimittelpreisverordnung: Abstimmung im Bundesrat ungewiß

Das Land Hamburg hat überraschend zwei Änderungsanträge zur Arzneimittelpreisverordnung vorgelegt, die Einkommensverluste der Apotheker als Folge einer geänderten Preisverordnung nicht ausgleichen würden. Über den brisanten Vorstoß aus dem Norden sollte der Bundesrat am 6. März abstimmen.

Wie berichtet soll die AMPreisV novelliert werden, in dem im hochpreisigen Bereich ab 1064 Mark Apothekeneinkaufspreis der Festzuschlag für die Offizinen deutlich abgesenkt wird. Der entsprechende Entwurf des Wirtschaftsministeriums sah zugleich eine Anpassung der seit 1980 unveränderten Rezepturzuschläge sowie höhere Notdienstgebühren vor. Die Länderkammer hatte allerdings den Entwurf schon einmal angehalten, weil sie die Kompensation für die Apotheken genau erläutert haben wollte. Anschließend beschloß ihr Wirtschaftsausschuß, der Verordnung nur mit einer leicht angehobenen Notdienstgebühr von drei Mark zuzustimmen. Ursprünglich sollte diese Gebühr von zwei auf fünf Mark steigen. Begründet wurde diese Änderung mit den verdoppelten Rezepturzuschlägen, diese glichen Mindereinnahmen der Apotheker aus, meinte der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates. Hamburg wiederum will jetzt sämtliche Kompensationen im Apothekenbereich ersatzlos streichen, um zusätzliche Belastungen der Patienten zu verhindern. Die Rückgänge durch die abgesenkten Zuschläge bei teuren Arzneimitteln werden für die Apotheken im Verordnungsentwurf auf 66 Millionen Mark beziffert. Dem stünden Einkommensverbesserungen von rund 90 Millionen Mark durch die Kompensation gegenüber.

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