DAZ aktuell

Spenden: Nachweis durch Spendenbescheinigung

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind im Rahmen bestimmter Höchstbeträge als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Spenden müssen grundsätzlich durch eine Spendenbescheinigung nachgewiesen werden. Bei Sachspenden (z.B. gebrauchte Kleidung) müssen nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 30.12.1997 (S 2223 - 212 - StO 242/S 2223 - 308 - StH 215) in der Bescheinigung der Wert und die genaue Bezeichnung der gespendeten Sache vermerkt sein.

Dabei reicht es nicht, den Gesamtwert mehrerer gespendeter Sachen zu schätzen. Vielmehr muß jede einzelne Sache bewertet und jeder Einzelpreis errechnet werden. Bei Kleidungsstücken müssen die Grundlagen für eine Schätzung (Neupreis, Zeit zwischen Kauf und Weggabe, Zustand der Sache) angegeben werden. Wird die Spendenbescheinigung über einen runden Betrag ausgestellt, so vermutet das Finanzamt, daß der Wert der Sachen nur pauschal geschätzt wurde. Wurden in der Bescheinigung notwendige Angaben vergessen, so reicht es nicht aus, sie in einem formlosen Schreiben nachzuholen. Das Finanzamt erkennt dann nur eine geänderte und hinreichend aufgeschlüsselte nachgereichte Spendenbestätigung als ausreichend an.

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