DAZ aktuell

Steuerrecht: Fachkongreß im Ausland

Will ein Arzt die Kosten, die ihm für die Teilnahme an einem internationalen Fachkongreß im Ausland entstehen, als Werbungskosten absetzen, so müssen die beruflichen Gründe für die Teilnahme gegenüber den privaten Gründen deutlich überwiegen.

Ist der Arzt Spezialist auf seinem Fachgebiet und nebenbei auch in der Forschung tätig, so liegt es nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.7.1997 (III 37/97) auf der Hand, daß die Teilnahme an dem führenden internationalen Fachkongreß in den USA vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen an die Fortbildung von Ärzten nahezu selbstverständlich beruflich veranlaßt ist.
Als Nachweis, daß der Arzt im wesentlichen an den Fachveranstaltungen und nicht am üblicherweise angebotenen allgemeinbildenden Rahmenprogramm teilgenommen hat, sind während der Veranstaltungen angefertigte Notizen nur bedingt geeignet. Gegen ein privates touristisches Interesse an der Reise spricht es, wenn der Arzt regelmäßig alle zwei Jahre an der Veranstaltung in Amerika teilnimmt, er allein reist und sich sein Aufenthalt auf die Kongreßtage beschränkt.

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