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Öffentlichkeitsarbeit: Aufforderung an Patienten: Zuzahlungen quittieren lassen

Die bayerischen Apotheker fordern zu Beginn des neuen Jahres bestimmte Kunden auf, sich Zuzahlungen quittieren zu lassen. Eine Vielzahl von zum Beispiel chronisch kranken Versicherten, die von den seit 1. Juli vergangenen Jahres gültigen Zuzahlungen befreit sein könnten, nutzten immer noch nicht diese Möglichkeit der Dokumentation. Dies sei aber erforderlich, um eine Befreiung von der Zuzahlung zu erreichen. Darauf weisen jetzt in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bayerische Apothekerverband und die Bayerische Landesapothekerkammer in München hin. In jeder Apotheke seien entsprechende Quittierungshefte unentgeltlich erhältlich. Was viele Patienten nicht wissen: Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch von Zuzahlungen befreien lassen. Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung ist möglich, wenn das monatliche Bruttoeinkommen 1736 Mark nicht übersteigt. Sollten mehrere Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt leben, so erhöht sich diese Einkommensgrenze entsprechend. Patienten, die Leistungen, wie z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe oder BAföG erhalten, sind ebenso befreit, wie mitversicherte Kinder unter 18 Jahren. Personen, die mit ihrem Einkommen über dem Betrag für die vollständige Befreiung liegen, können eine teilweise Befreiung geltend machen (sogenannte Überforderungsklausel). Grundsätzlich gilt: Kein Versicherter muß mehr als zwei Prozent seines Jahreseinkommens für die Zuzahlungen aufbringen. Für chronisch Kranke ist die Regelung noch besser: Bei ihnen ist ein Prozent des Jahreseinkommens das Limit für die Eigenbeteiligung. Die Apotheker wollen mithelfen, daß kein Versicherter mehr zuzahlt als unbedingt notwendig. Die Apotheker betonen, daß die Zuzahlungen in voller Höhe den Krankenkassen zugute kömmen.

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