DAZ aktuell

Arzneimittelpreisverordnung: Änderungsentwurf voraussichtlich im Februar im Bun

Der Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die das federführende Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) Ende Oktober 1997 vorgelegt hat, wird voraussichtlich am 6. Februar 1998 im Bundesrat behandelt werden.

Um diese zu gewährleisten, leitete das BMWi den Verordnungsentwurf über das Bundeskanzleramt noch im Dezember dem Bundesrat zu. Bis auf einige marginale Änderungen entspricht der überarbeitete Verordnungsentwurf der ersten Fassung. Die Strukturen der AMPreisV dürften demnach unverändert bleiben. Insbesondere wird weder eine Drehung der AMPreisV in der Form, daß die Kappung der AMPreisV im hochpreisigen Bereich ihren Ausgleich durch Verteuerung der niedrigpreisigen Arzneimittel im Selbstmedikationsbereich erfährt, noch der festbetragsgruppenspezifische Fixzuschlag eingeführt. Es kann davon ausgegangen werden, daß der Bundesrat im Februar 1998 der Verordnung zustimmen wird, weil die gesetzlichen Krankenkassen die Änderungen der Verordnung grundsätzlich mittragen. Die geänderte AMPreisV soll am 1. Juli 1998 in Kraft treten.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.