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Bundesregierung dagegen: Kein Fremd- und Mehrbesitz in Deutschland

Die Bundesregierung hat erneut bekräftigt, daß sie in Deutschland keinen kommerziell orientierten Fremd- und Mehrbesitz von Apotheken zulassen will.

Das Leitbild des Gesetzgebers "der Apotheker in seiner Apotheke" habe sich bewährt, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl im Bundestag.
Zwar sei das Niederlassungsrecht für Pharmazeuten in Europa in zwei Richtlinien festgelegt. Die Besitzfrage der Apotheken sei darin jedoch nicht geregelt, sondern unterliege weiterhin dem nationalen Recht der einzelnen Mitgliedstaaten. Auch die Europäische Kommission in Brüssel meine, daß Maßnahmen, die speziell Apotheken betreffen, mit Blick auf den Binnenmarkt in Europa nicht nötig seien, so die Antwort von Bergmann-Pohl auf eine Frage des CSU-Abgeordneten Benno Zierer.

Gegen Versandhandel
Sabine Bergmann-Pohl bekräftigte zugleich die Ablehnung der Regierung, einen Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland zu erlauben. Im Gegensatz zu den USA oder der Schweiz besitze die Bundesrepublik ein gut funktionierendes Apothekennetz. Zum einen sprächen Bedenken hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit gegen den Versand, andererseits würde das bewährte Versorgungssystem durch die Herausnahme wirtschaftlich interessanter Präparate nachhaltig gefährdet. Die Staatssekretärin erinnerte in diesem Zusammenhang an den vorliegenden Entwurf der 8. Novelle des Arzneimittelgesetzes, der ausdrücklich das Verbot des Versandhandels bei Arzneimitteln vorsehe.


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